Wann darf ich Elritze in Hamburg angeln?
Elritze dürfen Sie in Hamburg an keinem Tag angeln oder mitnehmen, die Art ist das ganze Jahr geschont. Geht der Fisch trotzdem an den Haken oder ins Netz, setzen Sie ihn sofort schonend zurück.
Elritze ist das ganze Jahr geschont. Sie dürfen die Art an keinem Tag gezielt fangen oder mitnehmen. Ein Tier, das Sie trotzdem fangen oder finden, kommt sofort schonend zurück ins Wasser.
Wer in Hamburg gezielt auf Elritze angelt, sollte die Regeln vor dem ersten Wurf kennen. Die Werte stammen aus der amtlichen Fischereiverordnung des Landes.
Ein zu kleiner Fisch kommt sofort und vorsichtig zurück ins Wasser. Entscheidend ist das Maßband, der erste Eindruck im Kescher täuscht oft.
Wie weicht Hamburg bei Elritze von den anderen Ländern ab?
Die längste Schonzeit hat Mecklenburg-Vorpommern mit 91 Tagen vom 1. April bis 30. Juni, die kürzeste Bayern mit 61 Tagen. Das ganze Jahr geschont ist Elritze in Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Berlin, Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Die Nachbarländer von Hamburg stehen zuerst, weil Angler im Grenzgebiet oft dort angeln.
| Bundesland | Schonzeit | Mindestmaß |
|---|---|---|
| Hamburg | das ganze Jahr | keines |
| Niedersachsen | das ganze Jahr | keines |
| Schleswig-Holstein | das ganze Jahr | keines |
| Bayern | 1. Mai bis 30. Juni | keines |
| Berlin | das ganze Jahr | keines |
| Brandenburg | das ganze Jahr | keines |
| Hessen | das ganze Jahr | keines |
| Mecklenburg-Vorpommern | 1. April bis 30. Juni | keines |
| Nordrhein-Westfalen | das ganze Jahr | keines |
| Rheinland-Pfalz | das ganze Jahr | keines |
| Saarland | das ganze Jahr | keines |
| Sachsen | das ganze Jahr | keines |
| Sachsen-Anhalt | das ganze Jahr | keines |
Welches Bußgeld droht in Hamburg bei einem Verstoß?
Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Hamburg ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.
Wer die Regeln für Elritze in Hamburg kontrolliert
Die Kontrolle übernehmen Fischereiaufseher, die das Fischereiamt Ihres Landkreises oder Ihrer Stadt einsetzt. Der Verein, dem das Gewässer gehört, darf auf der Angelkarte strengere, aber keine lockereren Regeln festlegen.
Woran erkennen Sie Elritze sicher?
Elritze wird gelegentlich mit Moderlieschen verwechselt. Die Elritze hat sehr kleine Schuppen und ein Maul vorn am Kopf. Das Moderlieschen hat viel größere Schuppen und ein deutlich nach oben gerichtetes Maul. Beide Arten sind in den meisten Ländern das ganze Jahr geschont. Wo sich die Regeln unterscheiden, ist meist die Elritze strenger geschützt. Wer dort eine Elritze für ein Moderlieschen hält und mitnimmt, begeht einen Verstoß.
Weitere Friedfische in Hamburg
Wie Elritze gehören diese Arten zu den Friedfischen. Auch für sie gelten in Hamburg eigene Schonzeiten und Mindestmaße.
Häufige Fragen zu Elritze in Hamburg
Wann wurden die Regeln für Elritze in Hamburg zuletzt geändert?
Die Verordnung, aus der die Werte stammen, hat den Stand vom 1. Februar 2022. Zuletzt geprüft haben wir die Quelle am 9. September 2026.
Gilt für Elritze in Hamburg ein Höchstmaß?
Nein, für Elritze gilt in Hamburg kein Höchstmaß. Sie dürfen den Fisch in jeder Größe über dem Mindestmaß mitnehmen.
Gelten die Regeln für Elritze auch an privaten Gewässern?
Ja, die Landesregeln gelten grundsätzlich auch an privaten Seen und Flüssen. Einige Länder nehmen Fischteiche und abgeschlossene Zuchtgewässer davon aus. Fragen Sie im Zweifel beim Besitzer des Gewässers oder beim Fischereiamt nach.
Weicht die Schonzeit für Elritze in Hamburg von anderen Bundesländern ab?
Ja, bei Elritze weichen 2 der 12 anderen Länder, die die Art eigens regeln, von Hamburg ab, bei der Schonzeit, beim Mindestmaß oder bei beidem.
Brauche ich für Elritze eine besondere Erlaubnis?
Nein, für Elritze verlangt die Landesverordnung keine eigene Erlaubnis neben Fischereischein und Angelkarte. Einzelne Vereine können auf der Angelkarte aber eigene Regeln für bestimmte Arten festlegen.
Widersprechen sich unsere Angaben und die Landesverordnung, gilt die Verordnung. Im Zweifel hilft das Fischereiamt Ihres Landkreises.