Wann darf Steinmarder in Rheinland-Pfalz bejagt werden?
Steinmarder dürfen Sie in Rheinland-Pfalz vom 1. August bis zum 28. Februar jagen. Heute ist Jagdzeit, sie dauert noch bis zum 28. Februar.
Steinmarder ist in Rheinland-Pfalz eigens geregelt. Wer ein Revier nahe der Landesgrenze hat, sollte deshalb auch die Zeiten des Nachbarlandes kennen.
Beim Einzelansitz bleibt Zeit, ein Tier in Ruhe zu bestimmen. Das lohnt sich besonders bei Arten, die sich ähnlich sehen.
Ab wann und bis wann gilt die Jagdzeit für Steinmarder in Rheinland-Pfalz?
Eine Jagdzeit ist der Zeitraum, in dem Sie eine Wildart bejagen dürfen. Außerhalb dieser Zeit ist die Art geschont. Steinmarder ist in Rheinland-Pfalz vom 1. August bis zum 28. Februar jagdbar.
Die Jagdzeit von Steinmarder liegt außerhalb der Zeit, in der die Tiere Junge bekommen und aufziehen. In dieser Brut- und Setzzeit reagiert der Bestand am empfindlichsten auf Störung. Elterntiere, die noch Junge versorgen, sind zusätzlich geschützt.
Was gilt für Steinmarder in den Nachbarländern von Rheinland-Pfalz?
Die längste Jagdzeit für Steinmarder hat Rheinland-Pfalz mit 212 Tagen im Jahr, die kürzeste Bremen mit 92 Tagen. Das ganze Jahr jagdbar ist Steinmarder in Mecklenburg-Vorpommern. Die Nachbarländer von Rheinland-Pfalz stehen zuerst, weil Jäger im Grenzgebiet oft dort jagen.
| Bundesland | Jagdzeit |
|---|---|
| Rheinland-Pfalz | vom 1. August bis zum 28. Februar jagdbar |
| Baden-Württemberg | vom 1. Oktober bis zum 15. Februar jagdbar |
| Nordrhein-Westfalen | vom 16. Oktober bis zum 28. Februar jagdbar |
| Saarland | vom 16. Oktober bis zum 28. Februar jagdbar |
| Bayern | vom 1. August bis zum 28. Februar jagdbar |
| Brandenburg | vom 1. September bis zum 28. Februar jagdbar |
| Bremen | vom 1. November bis zum 31. Januar jagdbar |
| Mecklenburg-Vorpommern | das ganze Jahr jagdbar |
| Sachsen-Anhalt | vom 16. Oktober bis zum 28. Februar jagdbar |
Was kostet ein Verstoß gegen die Jagdzeit in Rheinland-Pfalz?
Für Verstöße gegen das Jagdrecht sieht das Gesetz in Rheinland-Pfalz ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie die Jagd außerhalb der Jagdzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.
Wer die Jagdzeit für Steinmarder in Rheinland-Pfalz kontrolliert
Die Kontrolle übernimmt die Jagdbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt. Pachtvertrag und Abschussplan dürfen strengere, aber keine lockereren Regeln enthalten.
Woran erkennen Sie Steinmarder sicher?
Steinmarder wird gelegentlich mit Baummarder verwechselt. Der Steinmarder hat eine helle, rosa Nase und einen weißen Kehlfleck, der sich nach unten oft gabelt. Der Baummarder hat eine dunkle Nase, größere Ohren mit hellerem Rand und einen meist einteiligen, gelblichen Kehlfleck. In wenigen Ländern darf nur der Steinmarder gejagt werden, oder seine Jagdzeit beginnt früher als die des Baummarders. Wo beide eine Jagdzeit haben, ist sie meist gleich. Wer in der Schonzeit des Baummarders einen Baummarder für einen Steinmarder hält und schießt, begeht einen Verstoß.
Weiteres Haarwild in Rheinland-Pfalz
Wie Steinmarder gehören diese Arten zum Haarwild. Auch für sie gelten in Rheinland-Pfalz eigene Jagdzeiten.
Häufige Fragen zu Steinmarder in Rheinland-Pfalz
Warum liegt die Jagdzeit von Steinmarder in genau diesen Monaten?
Jagdzeiten liegen außerhalb der Brut- und Setzzeit, damit die Tiere ihre Jungen großziehen können. Wann diese Zeit liegt, hängt von der Art und vom Klima ab.
Gilt die Jagdzeit für Steinmarder auch in Wildgehegen?
Nein, die Jagdzeiten gelten für frei lebendes Wild. Für Tiere in einem Gehege gelten die Auflagen der Genehmigung, die das Gehege braucht.
Gilt für Steinmarder ein Abschussplan?
Nein, einen Abschussplan schreibt das Bundesjagdgesetz nur für Schalenwild außer Schwarzwild sowie für Auerwild, Birkwild und Rackelwild vor. Steinmarder gehört nicht dazu. Die Länder dürfen vom Bundesjagdgesetz abweichen und regeln das in ihrem Jagdgesetz.
Welche Arten sehen Steinmarder ähnlich?
Steinmarder wird am häufigsten mit Baummarder verwechselt. Der Steinmarder hat eine helle, rosa Nase und einen weißen Kehlfleck, der sich nach unten oft gabelt. Der Baummarder hat eine dunkle Nase, größere Ohren mit hellerem Rand und einen meist einteiligen, gelblichen Kehlfleck.
Darf ich Steinmarder in Rheinland-Pfalz heute bejagen?
Ja, Steinmarder darf in Rheinland-Pfalz heute bejagt werden. Die Jagdzeit endet am 28. Februar, in 136 Tagen. Maßgeblich ist das Datum, an dem Sie jagen.
Verbindlich sind die Jagdzeitenregelung von Rheinland-Pfalz in ihrer aktuellen Fassung und der Abschussplan Ihres Reviers.