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Wann darf Steinmarder in Nordrhein-Westfalen bejagt werden?

Steinmarder dürfen Sie in Nordrhein-Westfalen vom 16. Oktober bis zum 28. Februar jagen. Heute ist Schonzeit, die Jagdzeit beginnt wieder am 16. Oktober.

Jagdzeit
16. Oktober bis 28. Februar
Gruppen nach Alter und Geschlecht
1
Status heute
Geschont
Bußgeld bis zu
5.000 Euro

Die Jagdzeit für Steinmarder legt in Nordrhein-Westfalen die Jagdzeitenregelung des Landes fest. Bei manchen Arten unterscheidet sie nach Alter und Geschlecht.

Bei einer Drückjagd mit vielen Schützen muss jedes Tier vor dem Schuss sicher angesprochen sein. Unter Zeitdruck passieren Verwechslungen leichter.

Was die Jagdzeit für Steinmarder in Nordrhein-Westfalen bedeutet

Eine Jagdzeit ist der Zeitraum, in dem Sie eine Wildart bejagen dürfen. Außerhalb dieser Zeit ist die Art geschont. Steinmarder ist in Nordrhein-Westfalen vom 16. Oktober bis zum 28. Februar jagdbar.

Die Jagdzeit von Steinmarder liegt außerhalb der Zeit, in der die Tiere Junge bekommen und aufziehen. In dieser Brut- und Setzzeit reagiert der Bestand am empfindlichsten auf Störung. Elterntiere, die noch Junge versorgen, sind zusätzlich geschützt.

JFMAMJJASONDheute
Jagdzeitgeschont

Jagdzeit für Steinmarder in allen Ländern

Die längste Jagdzeit für Steinmarder hat Rheinland-Pfalz mit 212 Tagen im Jahr, die kürzeste Bremen mit 92 Tagen. Das ganze Jahr jagdbar ist Steinmarder in Mecklenburg-Vorpommern. Die Nachbarländer von Nordrhein-Westfalen stehen zuerst, weil Jäger im Grenzgebiet oft dort jagen.

Jagdzeit für Steinmarder in 9 Bundesländern
BundeslandJagdzeit
Nordrhein-Westfalenvom 16. Oktober bis zum 28. Februar jagdbar
Rheinland-Pfalzvom 1. August bis zum 28. Februar jagdbar
Baden-Württembergvom 1. Oktober bis zum 15. Februar jagdbar
Bayernvom 1. August bis zum 28. Februar jagdbar
Brandenburgvom 1. September bis zum 28. Februar jagdbar
Bremenvom 1. November bis zum 31. Januar jagdbar
Mecklenburg-Vorpommerndas ganze Jahr jagdbar
Saarlandvom 16. Oktober bis zum 28. Februar jagdbar
Sachsen-Anhaltvom 16. Oktober bis zum 28. Februar jagdbar

Wie hoch ist das Bußgeld in Nordrhein-Westfalen?

Für Verstöße gegen das Jagdrecht sieht das Gesetz in Nordrhein-Westfalen ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie die Jagd außerhalb der Jagdzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.

Wer die Jagdzeit für Steinmarder in Nordrhein-Westfalen kontrolliert

Für die Einhaltung der Jagdzeiten ist die Jagdbehörde des jeweiligen Kreises zuständig. Strengere Vorgaben können im Pachtvertrag und im Abschussplan stehen.

Mit welchen Arten wird Steinmarder häufig verwechselt?

Steinmarder wird gelegentlich mit Baummarder verwechselt. Der Steinmarder hat eine helle, rosa Nase und einen weißen Kehlfleck, der sich nach unten oft gabelt. Der Baummarder hat eine dunkle Nase, größere Ohren mit hellerem Rand und einen meist einteiligen, gelblichen Kehlfleck. In wenigen Ländern darf nur der Steinmarder gejagt werden, oder seine Jagdzeit beginnt früher als die des Baummarders. Wo beide eine Jagdzeit haben, ist sie meist gleich. Wer in der Schonzeit des Baummarders einen Baummarder für einen Steinmarder hält und schießt, begeht einen Verstoß.

Sprechen Sie jedes Tier vor dem Schuss an, bestimmen Sie also Art, Alter und Geschlecht. Erst dann wissen Sie, welche Jagdzeit gilt.

Weiteres Haarwild in Nordrhein-Westfalen

Wie Steinmarder gehören diese Arten zum Haarwild. Auch für sie gelten in Nordrhein-Westfalen eigene Jagdzeiten.

Häufige Fragen zu Steinmarder in Nordrhein-Westfalen

Wann wurde die Jagdzeit für Steinmarder in Nordrhein-Westfalen zuletzt geändert?

Die Regel, aus der die Werte stammen, hat den Stand vom 8. März 2024. Zuletzt geprüft haben wir die Quelle am 9. September 2026.

Darf Steinmarder bei großen Wildschäden auch außerhalb der Jagdzeit bejagt werden?

Ja, aber nur mit Genehmigung. Die Jagdbehörde kann die Schonzeit bei großen Wildschäden für ein bestimmtes Gebiet und eine bestimmte Zeit aufheben, auf eigene Faust ist das nicht erlaubt.

Brauche ich für die Jagd auf Steinmarder in Nordrhein-Westfalen einen Jagdschein?

Ja, wer in Nordrhein-Westfalen Steinmarder bejagen will, braucht einen gültigen Jagdschein. Dazu kommt die Erlaubnis, in einem bestimmten Revier zu jagen, etwa als Pächter oder mit einem Begehungsschein.

Darf Steinmarder in Naturschutzgebieten bejagt werden?

In Naturschutzgebieten kann die Jagd auf Steinmarder zusätzlich eingeschränkt oder ganz verboten sein. Das regelt die Verordnung des jeweiligen Schutzgebiets, sie gilt neben den Jagdzeiten.

Darf ich Steinmarder in Nordrhein-Westfalen heute bejagen?

Nein, Steinmarder ist in Nordrhein-Westfalen heute geschont. Die nächste Jagdzeit beginnt am 16. Oktober, in 1 Tagen. Maßgeblich ist das Datum, an dem Sie jagen.

Verbindlich sind die Jagdzeitenregelung von Nordrhein-Westfalen in ihrer aktuellen Fassung und der Abschussplan Ihres Reviers.