Wann darf Baummarder in Rheinland-Pfalz bejagt werden?
Baummarder dürfen Sie in Rheinland-Pfalz vom 1. August bis zum 28. Februar jagen. Heute ist Jagdzeit, sie dauert noch bis zum 28. Februar.
Die Jagdzeit für Baummarder gilt in Rheinland-Pfalz in jedem Revier. Der Pachtvertrag kann strengere Vorgaben machen, lockerere nicht.
Vor einer Gesellschaftsjagd sollte feststehen, welche Wildarten an diesem Tag überhaupt bejagt werden dürfen.
Was die Jagdzeit für Baummarder in Rheinland-Pfalz bedeutet
Eine Jagdzeit ist der Zeitraum, in dem Sie eine Wildart bejagen dürfen. Außerhalb dieser Zeit ist die Art geschont. Baummarder ist in Rheinland-Pfalz vom 1. August bis zum 28. Februar jagdbar.
Die Wochen ohne Jagd auf Baummarder fallen meist mit der Zeit zusammen, in der Junge geboren und aufgezogen werden. Störungen würden den Bestand dann am stärksten treffen. Führende Elterntiere schützt das Gesetz unabhängig vom Kalender.
Was gilt für Baummarder in den Nachbarländern von Rheinland-Pfalz?
Die längste Jagdzeit für Baummarder hat Rheinland-Pfalz mit 212 Tagen im Jahr, die kürzeste Bremen mit 92 Tagen. Keine Jagdzeit, also das ganze Jahr geschont, gilt in Hamburg. Die Nachbarländer von Rheinland-Pfalz stehen zuerst, weil Jäger im Grenzgebiet oft dort jagen.
| Bundesland | Jagdzeit |
|---|---|
| Rheinland-Pfalz | vom 1. August bis zum 28. Februar jagdbar |
| Baden-Württemberg | vom 1. Oktober bis zum 15. Februar jagdbar |
| Saarland | vom 16. Oktober bis zum 28. Februar jagdbar |
| Bayern | vom 16. Oktober bis zum 28. Februar jagdbar |
| Brandenburg | vom 1. September bis zum 28. Februar jagdbar |
| Bremen | vom 1. November bis zum 31. Januar jagdbar |
| Hamburg | das ganze Jahr geschont, eine Jagdzeit gibt es nicht |
| Sachsen-Anhalt | vom 16. Oktober bis zum 28. Februar jagdbar |
Welches Bußgeld droht bei Baummarder außerhalb der Jagdzeit?
Für Verstöße gegen das Jagdrecht sieht das Gesetz in Rheinland-Pfalz ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie die Jagd außerhalb der Jagdzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.
Wer die Jagdzeit für Baummarder in Rheinland-Pfalz kontrolliert
Zuständig für die Kontrolle im Revier ist die Jagdbehörde des Landkreises. Der Pachtvertrag und der Abschussplan können strengere Vorgaben für ein Revier setzen.
Mit welchen Arten wird Baummarder häufig verwechselt?
Baummarder wird gelegentlich mit Steinmarder verwechselt. Der Baummarder hat eine dunkelbraune bis schwarze Nase, der Steinmarder eine helle, rosa Nase. Der Kehlfleck des Baummarders ist meist einteilig und gelblich, der des Steinmarders weiß und nach unten oft gegabelt. Außerdem hat der Baummarder größere Ohren mit hellerem Rand. Wo beide Marder eine Jagdzeit haben, ist sie meist gleich. In wenigen Ländern darf aber nur der Steinmarder gejagt werden, oder seine Jagdzeit beginnt früher. Wer dort einen Baummarder für einen Steinmarder hält und schießt, verstößt gegen die Schonzeit des Baummarders.
Weiteres Haarwild in Rheinland-Pfalz
Wie Baummarder gehören diese Arten zum Haarwild. Auch für sie gelten in Rheinland-Pfalz eigene Jagdzeiten.
Häufige Fragen zu Baummarder in Rheinland-Pfalz
Darf Baummarder in Naturschutzgebieten bejagt werden?
In Naturschutzgebieten kann die Jagd auf Baummarder zusätzlich eingeschränkt oder ganz verboten sein. Das regelt die Verordnung des jeweiligen Schutzgebiets, sie gilt neben den Jagdzeiten.
Was bedeutet Schonzeit bei Baummarder?
Schonzeit heißt bei Wild die Zeit, in der eine Art nicht bejagt werden darf. Sie ist das Gegenstück zur Jagdzeit und liegt meist in der Zeit, in der die Tiere Junge bekommen und aufziehen.
Darf ich Baummarder in Rheinland-Pfalz heute bejagen?
Ja, Baummarder darf in Rheinland-Pfalz heute bejagt werden. Die Jagdzeit endet am 28. Februar, in 136 Tagen. Maßgeblich ist das Datum, an dem Sie jagen.
Weicht die Jagdzeit für Baummarder in Rheinland-Pfalz von anderen Bundesländern ab?
Ja, bei Baummarder weichen 7 der 7 anderen Länder, die die Art eigens regeln, mit ihrer Jagdzeit von Rheinland-Pfalz ab.
Gilt die Jagdzeit für Baummarder auch in Wildgehegen?
Nein, die Jagdzeiten gelten für frei lebendes Wild. Für Tiere in einem Gehege gelten die Auflagen der Genehmigung, die das Gehege braucht.
Rechtlich bindend ist allein die amtliche Jagdzeitenregelung von Rheinland-Pfalz, dazu kommen die Bedingungen Ihres Reviers.