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Wann darf Steinmarder in Sachsen-Anhalt bejagt werden?

Steinmarder dürfen Sie in Sachsen-Anhalt vom 16. Oktober bis zum 28. Februar jagen. Heute ist Schonzeit, die Jagdzeit beginnt wieder am 16. Oktober.

Jagdzeit
16. Oktober bis 28. Februar
Gruppen nach Alter und Geschlecht
1
Status heute
Geschont
Bußgeld bis zu
2.500 Euro

Der Bund gibt die Jagdzeiten vor, und Sachsen-Anhalt darf für Steinmarder davon abweichen. Wer aus einem Nachbarland kommt, prüft die Zeiten deshalb neu.

Beim Einzelansitz bleibt Zeit, ein Tier in Ruhe zu bestimmen. Das lohnt sich besonders bei Arten, die sich ähnlich sehen.

Was die Jagdzeit für Steinmarder in Sachsen-Anhalt bedeutet

Eine Jagdzeit ist der Zeitraum, in dem Sie eine Wildart bejagen dürfen. Außerhalb dieser Zeit ist die Art geschont. Steinmarder ist in Sachsen-Anhalt vom 16. Oktober bis zum 28. Februar jagdbar.

Die Jagdzeit von Steinmarder liegt außerhalb der Zeit, in der die Tiere Junge bekommen und aufziehen. In dieser Brut- und Setzzeit reagiert der Bestand am empfindlichsten auf Störung. Elterntiere, die noch Junge versorgen, sind zusätzlich geschützt.

JFMAMJJASONDheute
Jagdzeitgeschont

Was gilt für Steinmarder in den Nachbarländern von Sachsen-Anhalt?

Die längste Jagdzeit für Steinmarder hat Bayern mit 212 Tagen im Jahr, die kürzeste Bremen mit 92 Tagen. Das ganze Jahr jagdbar ist Steinmarder in Mecklenburg-Vorpommern. Die Nachbarländer von Sachsen-Anhalt stehen zuerst, weil Jäger im Grenzgebiet oft dort jagen.

Jagdzeit für Steinmarder in 9 Bundesländern
BundeslandJagdzeit
Sachsen-Anhaltvom 16. Oktober bis zum 28. Februar jagdbar
Brandenburgvom 1. September bis zum 28. Februar jagdbar
Baden-Württembergvom 1. Oktober bis zum 15. Februar jagdbar
Bayernvom 1. August bis zum 28. Februar jagdbar
Bremenvom 1. November bis zum 31. Januar jagdbar
Mecklenburg-Vorpommerndas ganze Jahr jagdbar
Nordrhein-Westfalenvom 16. Oktober bis zum 28. Februar jagdbar
Rheinland-Pfalzvom 1. August bis zum 28. Februar jagdbar
Saarlandvom 16. Oktober bis zum 28. Februar jagdbar

Wie hoch ist das Bußgeld in Sachsen-Anhalt?

Für Verstöße gegen das Jagdrecht sieht das Gesetz in Sachsen-Anhalt ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie die Jagd außerhalb der Jagdzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.

Wer die Jagdzeit für Steinmarder in Sachsen-Anhalt kontrolliert

Die Kontrolle übernimmt die Jagdbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt. Pachtvertrag und Abschussplan dürfen strengere, aber keine lockereren Regeln enthalten.

Woran erkennen Sie Steinmarder sicher?

Steinmarder wird gelegentlich mit Baummarder verwechselt. Der Steinmarder hat eine helle, rosa Nase und einen weißen Kehlfleck, der sich nach unten oft gabelt. Der Baummarder hat eine dunkle Nase, größere Ohren mit hellerem Rand und einen meist einteiligen, gelblichen Kehlfleck. In wenigen Ländern darf nur der Steinmarder gejagt werden, oder seine Jagdzeit beginnt früher als die des Baummarders. Wo beide eine Jagdzeit haben, ist sie meist gleich. Wer in der Schonzeit des Baummarders einen Baummarder für einen Steinmarder hält und schießt, begeht einen Verstoß.

Die Länder ändern die Jagdzeiten einzelner Arten immer wieder. Prüfen Sie vor jeder Saison den aktuellen Stand der Landesverordnung.

Weiteres Haarwild in Sachsen-Anhalt

Wie Steinmarder gehören diese Arten zum Haarwild. Auch für sie gelten in Sachsen-Anhalt eigene Jagdzeiten.

Häufige Fragen zu Steinmarder in Sachsen-Anhalt

Weicht die Jagdzeit für Steinmarder in Sachsen-Anhalt von anderen Bundesländern ab?

Ja, bei Steinmarder weichen 6 der 8 anderen Länder, die die Art eigens regeln, mit ihrer Jagdzeit von Sachsen-Anhalt ab.

Was bedeutet Schonzeit bei Steinmarder?

Schonzeit heißt bei Wild die Zeit, in der eine Art nicht bejagt werden darf. Sie ist das Gegenstück zur Jagdzeit und liegt meist in der Zeit, in der die Tiere Junge bekommen und aufziehen.

Darf Steinmarder in Naturschutzgebieten bejagt werden?

In Naturschutzgebieten kann die Jagd auf Steinmarder zusätzlich eingeschränkt oder ganz verboten sein. Das regelt die Verordnung des jeweiligen Schutzgebiets, sie gilt neben den Jagdzeiten.

Wer kontrolliert die Jagdzeit von Steinmarder in Sachsen-Anhalt?

Die Jagdbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt überwacht die Jagdzeiten. Sie kann Jagdschein und Nachweise verlangen und Verstöße mit einem Bußgeld ahnden.

Welche Arten sehen Steinmarder ähnlich?

Steinmarder wird am häufigsten mit Baummarder verwechselt. Der Steinmarder hat eine helle, rosa Nase und einen weißen Kehlfleck, der sich nach unten oft gabelt. Der Baummarder hat eine dunkle Nase, größere Ohren mit hellerem Rand und einen meist einteiligen, gelblichen Kehlfleck.

Diese Angaben ersetzen keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind der Wortlaut der Landesverordnung und die Bedingungen Ihres Pachtvertrags.