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Wann darf Steinmarder in Bremen bejagt werden?

Steinmarder dürfen Sie in Bremen vom 1. November bis zum 31. Januar jagen. Heute ist Schonzeit, die Jagdzeit beginnt wieder am 1. November.

Jagdzeit
1. November bis 31. Januar
Gruppen nach Alter und Geschlecht
1
Status heute
Geschont
Bußgeld bis zu
2.500 Euro

Bei Fragen zur Jagdzeit von Steinmarder in Bremen hilft die Jagdbehörde Ihres Landkreises.

Wild in Bewegung lässt sich schwerer bestimmen als vom Ansitz aus. Können Sie ein Tier nicht sicher ansprechen, schießen Sie nicht.

Was die Jagdzeit für Steinmarder in Bremen bedeutet

Eine Jagdzeit ist der Zeitraum, in dem Sie eine Wildart bejagen dürfen. Außerhalb dieser Zeit ist die Art geschont. Steinmarder ist in Bremen vom 1. November bis zum 31. Januar jagdbar.

Wie bei den meisten Wildarten spart die Jagdzeit von Steinmarder die Brut- und Setzzeit aus, damit die Tiere ihre Jungen ungestört großziehen. Elterntiere mit Jungen sind zusätzlich geschützt.

JFMAMJJASONDheute
Jagdzeitgeschont

Wie weicht Bremen bei Steinmarder von den anderen Ländern ab?

Die längste Jagdzeit für Steinmarder hat Bayern mit 212 Tagen im Jahr, die kürzeste Bremen mit 92 Tagen. Das ganze Jahr jagdbar ist Steinmarder in Mecklenburg-Vorpommern. Die Nachbarländer von Bremen stehen zuerst, weil Jäger im Grenzgebiet oft dort jagen.

Jagdzeit für Steinmarder in 9 Bundesländern
BundeslandJagdzeit
Bremenvom 1. November bis zum 31. Januar jagdbar
Baden-Württembergvom 1. Oktober bis zum 15. Februar jagdbar
Bayernvom 1. August bis zum 28. Februar jagdbar
Brandenburgvom 1. September bis zum 28. Februar jagdbar
Mecklenburg-Vorpommerndas ganze Jahr jagdbar
Nordrhein-Westfalenvom 16. Oktober bis zum 28. Februar jagdbar
Rheinland-Pfalzvom 1. August bis zum 28. Februar jagdbar
Saarlandvom 16. Oktober bis zum 28. Februar jagdbar
Sachsen-Anhaltvom 16. Oktober bis zum 28. Februar jagdbar

Was kostet ein Verstoß gegen die Jagdzeit in Bremen?

Für Verstöße gegen das Jagdrecht sieht das Gesetz in Bremen ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie die Jagd außerhalb der Jagdzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.

Wer die Jagdzeit für Steinmarder in Bremen kontrolliert

Zuständig für die Kontrolle im Revier ist die Jagdbehörde des Landkreises. Der Pachtvertrag und der Abschussplan können strengere Vorgaben für ein Revier setzen.

Mit welchen Arten wird Steinmarder häufig verwechselt?

Steinmarder wird gelegentlich mit Baummarder verwechselt. Der Steinmarder hat eine helle, rosa Nase und einen weißen Kehlfleck, der sich nach unten oft gabelt. Der Baummarder hat eine dunkle Nase, größere Ohren mit hellerem Rand und einen meist einteiligen, gelblichen Kehlfleck. In wenigen Ländern darf nur der Steinmarder gejagt werden, oder seine Jagdzeit beginnt früher als die des Baummarders. Wo beide eine Jagdzeit haben, ist sie meist gleich. Wer in der Schonzeit des Baummarders einen Baummarder für einen Steinmarder hält und schießt, begeht einen Verstoß.

Jagen Sie oft im Nachbarland, prüfen Sie die Jagdzeit dort für jede Art einzeln. Dieselbe Art hat dort häufig andere Zeiten.

Weiteres Haarwild in Bremen

Wie Steinmarder gehören diese Arten zum Haarwild. Auch für sie gelten in Bremen eigene Jagdzeiten.

Häufige Fragen zu Steinmarder in Bremen

Darf Steinmarder bei großen Wildschäden auch außerhalb der Jagdzeit bejagt werden?

Ja, aber nur mit Genehmigung. Die Jagdbehörde kann die Schonzeit bei großen Wildschäden für ein bestimmtes Gebiet und eine bestimmte Zeit aufheben, auf eigene Faust ist das nicht erlaubt.

Warum liegt die Jagdzeit von Steinmarder in genau diesen Monaten?

Jagdzeiten liegen außerhalb der Brut- und Setzzeit, damit die Tiere ihre Jungen großziehen können. Wann diese Zeit liegt, hängt von der Art und vom Klima ab.

Welche Arten sehen Steinmarder ähnlich?

Steinmarder wird am häufigsten mit Baummarder verwechselt. Der Steinmarder hat eine helle, rosa Nase und einen weißen Kehlfleck, der sich nach unten oft gabelt. Der Baummarder hat eine dunkle Nase, größere Ohren mit hellerem Rand und einen meist einteiligen, gelblichen Kehlfleck.

Gilt der Schutz der Elterntiere bei Steinmarder auch in der Jagdzeit?

Ja, Elterntiere, die noch Junge versorgen, dürfen auch in der Jagdzeit nicht bejagt werden. Der Schutz gilt, bis die Jungtiere selbstständig sind.

Gilt für Steinmarder ein Abschussplan?

Nein, einen Abschussplan schreibt das Bundesjagdgesetz nur für Schalenwild außer Schwarzwild sowie für Auerwild, Birkwild und Rackelwild vor. Steinmarder gehört nicht dazu. Die Länder dürfen vom Bundesjagdgesetz abweichen und regeln das in ihrem Jagdgesetz.

Widersprechen sich unsere Angaben und die Landesverordnung, gilt die Verordnung. Im Zweifel hilft die Jagdbehörde Ihres Landkreises.