Schonzeit und Mindestmaß für Bachschmerle in 6 Bundesländern
Schonzeit und Mindestmaß für Bachschmerle unterscheiden sich von Land zu Land, manchmal um Wochen und mehrere Zentimeter. Der wissenschaftliche Name von Bachschmerle lautet Barbatula barbatula.
Schonzeit und Mindestmaß für Bachschmerle je Bundesland
Eine Schonzeit von 92 Tagen gilt in 1 Ländern. Das ganze Jahr geschont ist Bachschmerle in Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein. Keine Schonzeit gilt in Bayern. Jedes Land führt zu den Einzelheiten mit Bußgeld und amtlicher Quelle.
| Bundesland | Schonzeit | Mindestmaß |
|---|---|---|
| Bayern | weder mit einer Schonzeit noch mit einem Mindestmaß geregelt | keines |
| Mecklenburg-Vorpommern | vom 1. März bis zum 31. Mai geschont | keines |
| Niedersachsen | das ganze Jahr geschont | keines |
| Rheinland-Pfalz | das ganze Jahr geschont | keines |
| Saarland | das ganze Jahr geschont | keines |
| Schleswig-Holstein | das ganze Jahr geschont | keines |
Woran Sie Bachschmerle sicher erkennen
Bachschmerle wird gelegentlich mit Schlammpeitzger verwechselt. Die Bachschmerle hat sechs Barteln, also Bartfäden am Maul, und ist marmoriert, mit heller Seitenlinie entlang der Körperseite. Der Schlammpeitzger hat zehn Barteln und mehrere dunkle Längsstreifen über den ganzen Körper. Vor allem junge Tiere werden oft verwechselt. Die Bachschmerle ist nur in einigen Ländern geschützt. Der Schlammpeitzger ist dagegen fast überall das ganze Jahr geschont. Wer einen Schlammpeitzger für eine Bachschmerle hält und mitnimmt, begeht einen Verstoß.
Bachschmerle wird gelegentlich mit Steinbeißer verwechselt. Die Bachschmerle ist marmoriert und hat keinen Dorn unter dem Auge. Der Steinbeißer ist seitlich stark abgeflacht und trägt unter jedem Auge einen kleinen, aufstellbaren Dorn. Beide Arten haben sechs Barteln, also Bartfäden am Maul. Die Bachschmerle ist nur in einigen Ländern geschützt, der Steinbeißer dagegen fast überall das ganze Jahr. Vor allem bei kleinen Fischen hält man leicht einen Steinbeißer für eine Bachschmerle. Wer ihn dann mitnimmt, begeht einen Verstoß.
Weitere Friedfische mit eigener Schonzeit
Häufige Fragen zu Bachschmerle
Wie unterscheidet sich das Mindestmaß für Bachschmerle zwischen den Ländern?
Keines der 6 Länder legt für Bachschmerle ein Mindestmaß fest.
In welchem Bundesland ist die Schonzeit für Bachschmerle am längsten?
Die längste Schonzeit für Bachschmerle hat Mecklenburg-Vorpommern mit 92 Tagen, vom 1. März bis 31. Mai. Das ganze Jahr geschont ist Bachschmerle in Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein.
In wie vielen Bundesländern ist Bachschmerle geregelt?
Bachschmerle ist in 6 von 16 Bundesländern mit eigener Schonzeit oder eigenem Mindestmaß geregelt. In den übrigen Ländern nennt die Verordnung keine eigene Regel für diese Art.
Wo finde ich die Schonzeit für Bachschmerle in einem bestimmten Bundesland?
Jedes Bundesland im Ländervergleich ist mit seiner eigenen Übersicht für Bachschmerle verlinkt. Dort stehen Schonzeit, Mindestmaß, Bußgeld und die amtliche Quelle.
Verbindlich sind die Fischereiverordnungen der Länder in ihrer aktuellen Fassung und die Regeln auf Ihrer Angelkarte. Stand und Prüfdatum stehen bei jedem Land in der Quellenangabe.