Wann darf ich Bachschmerle in Schleswig-Holstein angeln?
Bachschmerle dürfen Sie in Schleswig-Holstein an keinem Tag angeln oder mitnehmen, die Art ist das ganze Jahr geschont. Geht der Fisch trotzdem an den Haken oder ins Netz, setzen Sie ihn sofort schonend zurück.
Bachschmerle ist das ganze Jahr geschont. Sie dürfen die Art an keinem Tag gezielt fangen oder mitnehmen. Ein Tier, das Sie trotzdem fangen oder finden, kommt sofort schonend zurück ins Wasser.
Wer gegen die Regeln für Bachschmerle in Schleswig-Holstein verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Wie hoch das Bußgeld ausfällt, legt die Behörde im Einzelfall fest.
Wer beim Spinnfischen die Stelle wechselt, kommt oft an ein anderes Gewässer oder einen anderen Abschnitt. Dort können andere Regeln auf der Angelkarte stehen.
Schonzeit und Mindestmaß für Bachschmerle in allen Ländern
Eine Schonzeit von 92 Tagen gilt in 1 Ländern. Das ganze Jahr geschont ist Bachschmerle in Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Saarland. Keine Schonzeit gilt in Bayern. Die Nachbarländer von Schleswig-Holstein stehen zuerst, weil Angler im Grenzgebiet oft dort angeln.
| Bundesland | Schonzeit | Mindestmaß |
|---|---|---|
| Schleswig-Holstein | das ganze Jahr | keines |
| Mecklenburg-Vorpommern | 1. März bis 31. Mai | keines |
| Niedersachsen | das ganze Jahr | keines |
| Bayern | keine | keines |
| Rheinland-Pfalz | das ganze Jahr | keines |
| Saarland | das ganze Jahr | keines |
Wie hoch ist das Bußgeld in Schleswig-Holstein?
Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Schleswig-Holstein ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.
Wer die Regeln für Bachschmerle in Schleswig-Holstein kontrolliert
Kontrolliert wird am Ufer von Fischereiaufsehern im Auftrag des Fischereiamts. Auf Ihrer Angelkarte können weitere Bedingungen stehen, die über die Landesregel hinausgehen.
Woran erkennen Sie Bachschmerle sicher?
Bachschmerle wird gelegentlich mit Schlammpeitzger verwechselt. Die Bachschmerle hat sechs Barteln, also Bartfäden am Maul, und ist marmoriert, mit heller Seitenlinie entlang der Körperseite. Der Schlammpeitzger hat zehn Barteln und mehrere dunkle Längsstreifen über den ganzen Körper. Vor allem junge Tiere werden oft verwechselt. Die Bachschmerle ist nur in einigen Ländern geschützt. Der Schlammpeitzger ist dagegen fast überall das ganze Jahr geschont. Wer einen Schlammpeitzger für eine Bachschmerle hält und mitnimmt, begeht einen Verstoß.
Bachschmerle wird gelegentlich mit Steinbeißer verwechselt. Die Bachschmerle ist marmoriert und hat keinen Dorn unter dem Auge. Der Steinbeißer ist seitlich stark abgeflacht und trägt unter jedem Auge einen kleinen, aufstellbaren Dorn. Beide Arten haben sechs Barteln, also Bartfäden am Maul. Die Bachschmerle ist nur in einigen Ländern geschützt, der Steinbeißer dagegen fast überall das ganze Jahr. Vor allem bei kleinen Fischen hält man leicht einen Steinbeißer für eine Bachschmerle. Wer ihn dann mitnimmt, begeht einen Verstoß.
Weitere Friedfische in Schleswig-Holstein
Wie Bachschmerle gehören diese Arten zu den Friedfischen. Auch für sie gelten in Schleswig-Holstein eigene Schonzeiten und Mindestmaße.
Häufige Fragen zu Bachschmerle in Schleswig-Holstein
Gelten die Regeln für Bachschmerle auch an privaten Gewässern?
Ja, die Landesregeln gelten grundsätzlich auch an privaten Seen und Flüssen. Einige Länder nehmen Fischteiche und abgeschlossene Zuchtgewässer davon aus. Fragen Sie im Zweifel beim Besitzer des Gewässers oder beim Fischereiamt nach.
Weicht die Schonzeit für Bachschmerle in Schleswig-Holstein von anderen Bundesländern ab?
Ja, bei Bachschmerle weichen 2 der 5 anderen Länder, die die Art eigens regeln, von Schleswig-Holstein ab, bei der Schonzeit, beim Mindestmaß oder bei beidem.
Welches Mindestmaß gilt für Bachschmerle in Schleswig-Holstein?
Für Bachschmerle ist in dieser Regel kein Mindestmaß festgelegt.
Brauche ich für Bachschmerle eine besondere Erlaubnis?
Nein, für Bachschmerle verlangt die Landesverordnung keine eigene Erlaubnis neben Fischereischein und Angelkarte. Einzelne Vereine können auf der Angelkarte aber eigene Regeln für bestimmte Arten festlegen.
Mit welchen Fischen wird Bachschmerle häufig verwechselt?
Bachschmerle wird am häufigsten mit Schlammpeitzger verwechselt. Die Bachschmerle hat sechs Barteln, also Bartfäden am Maul, und ist marmoriert, mit heller Seitenlinie entlang der Körperseite. Der Schlammpeitzger hat zehn Barteln und mehrere dunkle Längsstreifen über den ganzen Körper. Vor allem junge Tiere werden oft verwechselt.
Diese Angaben ersetzen keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind der Wortlaut der Landesverordnung und die Bedingungen Ihrer Angelkarte.