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Schonzeit und Mindestmaß für Güster in 4 Bundesländern

Schonzeit und Mindestmaß für Güster unterscheiden sich von Land zu Land, manchmal um Wochen und mehrere Zentimeter. Der wissenschaftliche Name von Güster lautet Blicca bjoerkna.

Schonzeit und Mindestmaß für Güster je Bundesland

Das Mindestmaß für Güster beträgt in allen 1 Ländern mit Mindestmaß 15 Zentimeter. Keine Schonzeit gilt in Bayern, Berlin, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein. Jedes Land führt zu den Einzelheiten mit Bußgeld und amtlicher Quelle.

Güster: Schonzeit und Mindestmaß je Bundesland
BundeslandSchonzeitMindestmaß
Bayernweder mit einer Schonzeit noch mit einem Mindestmaß geregeltkeines
Berlinweder mit einer Schonzeit noch mit einem Mindestmaß geregeltkeines
Rheinland-Pfalznicht geschont, es gilt keine Schonzeit15 cm
Schleswig-Holsteinweder mit einer Schonzeit noch mit einem Mindestmaß geregeltkeines

Woran Sie Güster sicher erkennen

Güster wird gelegentlich mit Brachse verwechselt. Die Güster hat rötliche bis orange Ansätze an Brust- und Bauchflossen. Bei der Brachse sind die Flossen dunkelgrau und nie rötlich. Außerdem hat die Güster auffällig große Augen. Für die Brachse gibt es in keinem Land eine Schonzeit oder ein Mindestmaß, für die Güster nur vereinzelt ein Mindestmaß. Die Verwechslung hat deshalb selten Folgen. Wo die Güster ein Mindestmaß hat, dürfen Sie eine zu kleine Güster aber nicht behalten, auch wenn Sie sie für eine junge Brachse halten.

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Häufige Fragen zu Güster

In wie vielen Bundesländern ist Güster geregelt?

Güster ist in 4 von 16 Bundesländern mit eigener Schonzeit oder eigenem Mindestmaß geregelt. In den übrigen Ländern nennt die Verordnung keine eigene Regel für diese Art.

In welchem Bundesland ist die Schonzeit für Güster am längsten?

Kein Bundesland legt für Güster eine Schonzeit mit festen Tagen fest.

Wie heißt Güster wissenschaftlich?

Der wissenschaftliche Name von Güster lautet Blicca bjoerkna.

Warum hat nicht jede Fischart einen eigenen Ländervergleich?

Einen eigenen Ländervergleich bekommt eine Art erst, wenn mindestens drei Länder sie eigens regeln. Bei weniger Ländern wäre ein Vergleich kaum aussagekräftig.

Verbindlich sind die Fischereiverordnungen der Länder in ihrer aktuellen Fassung und die Regeln auf Ihrer Angelkarte. Stand und Prüfdatum stehen bei jedem Land in der Quellenangabe.