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Wann darf Wildtruthenne in Bayern bejagt werden?

Wildtruthenne dürfen Sie in Bayern vom 1. Oktober bis zum 15. Januar jagen. Heute ist Jagdzeit, sie dauert noch bis zum 15. Januar.

Jagdzeit
1. Oktober bis 15. Januar
Gruppen nach Alter und Geschlecht
1
Status heute
Bejagbar
Bußgeld bis zu
5.000 Euro

Die Jagdzeit für Wildtruthenne in Bayern gilt bei jeder Jagdart. Ob Ansitz, Pirsch oder Drückjagd, an den Zeiten ändert das nichts.

Ob Ansitz auf dem Hochsitz oder Pirsch: Die Jagdzeit gilt bei jeder Jagdart, auch wenn ein Tier nur kurz im Blickfeld auftaucht.

Was die Jagdzeit für Wildtruthenne in Bayern bedeutet

Eine Jagdzeit ist der Zeitraum, in dem Sie eine Wildart bejagen dürfen. Außerhalb dieser Zeit ist die Art geschont. Wildtruthenne ist in Bayern vom 1. Oktober bis zum 15. Januar jagdbar.

Warum gerade diese Monate? Außerhalb der Jagdzeit von Wildtruthenne liegt die Brut- und Setzzeit, also die Zeit der Geburt und Aufzucht. Führende Elterntiere bleiben darüber hinaus immer geschont.

JFMAMJJASONDheute
Jagdzeitgeschont

Was gilt für Wildtruthenne in den Nachbarländern von Bayern?

Eine Jagdzeit von 107 Tagen gilt für Wildtruthenne in 3 Ländern. Keine Jagdzeit, also das ganze Jahr geschont, gilt in Hessen und Niedersachsen. Die Nachbarländer von Bayern stehen zuerst, weil Jäger im Grenzgebiet oft dort jagen.

Jagdzeit für Wildtruthenne in 5 Bundesländern
BundeslandJagdzeit
Bayernvom 1. Oktober bis zum 15. Januar jagdbar
Hessendas ganze Jahr geschont, eine Jagdzeit gibt es nicht
Niedersachsendas ganze Jahr geschont, eine Jagdzeit gibt es nicht
Rheinland-Pfalzvom 1. Oktober bis zum 15. Januar jagdbar
Sachsen-Anhaltvom 1. Oktober bis zum 15. Januar jagdbar

Wie hoch ist das Bußgeld in Bayern?

Für Verstöße gegen das Jagdrecht sieht das Gesetz in Bayern ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie die Jagd außerhalb der Jagdzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.

Wer die Jagdzeit für Wildtruthenne in Bayern kontrolliert

Die Kontrolle übernimmt die Jagdbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt. Pachtvertrag und Abschussplan dürfen strengere, aber keine lockereren Regeln enthalten.

Mit welchen Arten wird Wildtruthenne häufig verwechselt?

Wildtruthenne wird gelegentlich mit Wildtruthahn verwechselt. Die Wildtruthenne ist kleiner und unauffälliger gefärbt als der Hahn. Ihr fehlen sein roter, unbefiederter Kopf und der Bart am Vorderhals. In der Dämmerung und bei schneller Bestimmung während der Balz ist der Unterschied schwer zu erkennen. Die Wildtruthenne hat dort, wo sie gejagt werden darf, nur eine Jagdzeit im Herbst und Winter. Der Hahn darf teils zusätzlich im Frühjahr gejagt werden. Wer während der Frühjahrsbalz eine Henne für einen Hahn hält und schießt, verstößt gegen ihre Schonzeit.

Bei Sonderfällen und Ausnahmegenehmigungen hilft ein Anruf bei der Jagdbehörde Ihres Landkreises schneller als eine Suche im Netz.

Weiteres Federwild in Bayern

Wie Wildtruthenne gehören diese Arten zum Federwild. Auch für sie gelten in Bayern eigene Jagdzeiten.

Häufige Fragen zu Wildtruthenne in Bayern

Brauche ich für die Jagd auf Wildtruthenne in Bayern einen Jagdschein?

Ja, wer in Bayern Wildtruthenne bejagen will, braucht einen gültigen Jagdschein. Dazu kommt die Erlaubnis, in einem bestimmten Revier zu jagen, etwa als Pächter oder mit einem Begehungsschein.

Was kostet ein Verstoß gegen die Jagdzeit von Wildtruthenne in Bayern?

Für Verstöße gegen das Jagdrecht sieht das Gesetz in Bayern ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie die Jagd außerhalb der Jagdzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.

Darf Wildtruthenne bei großen Wildschäden auch außerhalb der Jagdzeit bejagt werden?

Ja, aber nur mit Genehmigung. Die Jagdbehörde kann die Schonzeit bei großen Wildschäden für ein bestimmtes Gebiet und eine bestimmte Zeit aufheben, auf eigene Faust ist das nicht erlaubt.

Wer kontrolliert die Jagdzeit von Wildtruthenne in Bayern?

Die Jagdbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt überwacht die Jagdzeiten. Sie kann Jagdschein und Nachweise verlangen und Verstöße mit einem Bußgeld ahnden.

Mit welchen Arten wird Wildtruthenne häufig verwechselt?

Wildtruthenne wird am häufigsten mit Wildtruthahn verwechselt. Die Wildtruthenne ist kleiner und unauffälliger gefärbt als der Hahn. Ihr fehlen sein roter, unbefiederter Kopf und der Bart am Vorderhals. In der Dämmerung und bei schneller Bestimmung während der Balz ist der Unterschied schwer zu erkennen.

Verbindlich sind die Jagdzeitenregelung von Bayern in ihrer aktuellen Fassung und der Abschussplan Ihres Reviers.