Wann darf Wildtruthenne in Niedersachsen bejagt werden?
Wildtruthenne dürfen Sie in Niedersachsen an keinem Tag jagen, die Art hat keine Jagdzeit und ist das ganze Jahr geschont.
Wer in Niedersachsen auf Wildtruthenne jagt, sollte die Jagdzeit vor dem Anstellen kennen. Die Werte stammen aus der amtlichen Jagdzeitenregelung des Landes.
Elterntiere, die noch Junge versorgen, bleiben geschont, auch wenn für ihre Art gerade Jagdzeit ist.
In welchem Zeitraum ist Wildtruthenne in Niedersachsen jagdbar?
Eine Jagdzeit ist der Zeitraum, in dem Sie eine Wildart bejagen dürfen. Außerhalb dieser Zeit ist die Art geschont. Wildtruthenne ist in Niedersachsen das ganze Jahr geschont, eine Jagdzeit gibt es nicht.
Warum gerade diese Monate? Außerhalb der Jagdzeit von Wildtruthenne liegt die Brut- und Setzzeit, also die Zeit der Geburt und Aufzucht. Führende Elterntiere bleiben darüber hinaus immer geschont.
Was gilt für Wildtruthenne in den Nachbarländern von Niedersachsen?
Eine Jagdzeit von 107 Tagen gilt für Wildtruthenne in 3 Ländern. Keine Jagdzeit, also das ganze Jahr geschont, gilt in Niedersachsen und Hessen. Die Nachbarländer von Niedersachsen stehen zuerst, weil Jäger im Grenzgebiet oft dort jagen.
| Bundesland | Jagdzeit |
|---|---|
| Niedersachsen | das ganze Jahr geschont, eine Jagdzeit gibt es nicht |
| Hessen | das ganze Jahr geschont, eine Jagdzeit gibt es nicht |
| Sachsen-Anhalt | vom 1. Oktober bis zum 15. Januar jagdbar |
| Bayern | vom 1. Oktober bis zum 15. Januar jagdbar |
| Rheinland-Pfalz | vom 1. Oktober bis zum 15. Januar jagdbar |
Welches Bußgeld droht bei Wildtruthenne außerhalb der Jagdzeit?
Für Verstöße gegen das Jagdrecht sieht das Gesetz in Niedersachsen ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie die Jagd außerhalb der Jagdzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.
Wer die Jagdzeit für Wildtruthenne in Niedersachsen kontrolliert
Für die Einhaltung der Jagdzeiten ist die Jagdbehörde des jeweiligen Kreises zuständig. Strengere Vorgaben können im Pachtvertrag und im Abschussplan stehen.
Mit welchen Arten wird Wildtruthenne häufig verwechselt?
Wildtruthenne wird gelegentlich mit Wildtruthahn verwechselt. Die Wildtruthenne ist kleiner und unauffälliger gefärbt als der Hahn. Ihr fehlen sein roter, unbefiederter Kopf und der Bart am Vorderhals. In der Dämmerung und bei schneller Bestimmung während der Balz ist der Unterschied schwer zu erkennen. Die Wildtruthenne hat dort, wo sie gejagt werden darf, nur eine Jagdzeit im Herbst und Winter. Der Hahn darf teils zusätzlich im Frühjahr gejagt werden. Wer während der Frühjahrsbalz eine Henne für einen Hahn hält und schießt, verstößt gegen ihre Schonzeit.
Weiteres Federwild in Niedersachsen
Wie Wildtruthenne gehören diese Arten zum Federwild. Auch für sie gelten in Niedersachsen eigene Jagdzeiten.
Häufige Fragen zu Wildtruthenne in Niedersachsen
Gilt für Wildtruthenne ein Abschussplan?
Nein, einen Abschussplan schreibt das Bundesjagdgesetz nur für Schalenwild außer Schwarzwild sowie für Auerwild, Birkwild und Rackelwild vor. Wildtruthenne gehört nicht dazu. Die Länder dürfen vom Bundesjagdgesetz abweichen und regeln das in ihrem Jagdgesetz.
Was kostet ein Verstoß gegen die Jagdzeit von Wildtruthenne in Niedersachsen?
Für Verstöße gegen das Jagdrecht sieht das Gesetz in Niedersachsen ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie die Jagd außerhalb der Jagdzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.
Wann darf Wildtruthenne in Niedersachsen bejagt werden?
Wildtruthenne dürfen Sie in Niedersachsen an keinem Tag jagen, die Art hat keine Jagdzeit und ist das ganze Jahr geschont. Die Werte stammen aus der Jagdzeitenregelung des Landes.
Wann wurde die Jagdzeit für Wildtruthenne in Niedersachsen zuletzt geändert?
Die Regel, aus der die Werte stammen, hat den Stand vom 18. Januar 2021. Zuletzt geprüft haben wir die Quelle am 9. September 2026.
Darf ich Wildtruthenne in Niedersachsen heute bejagen?
Nein, Wildtruthenne ist in Niedersachsen heute geschont. Maßgeblich ist das Datum, an dem Sie jagen.
Diese Angaben ersetzen keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind der Wortlaut der Landesverordnung und die Bedingungen Ihres Pachtvertrags.