Wann darf Waldschnepfe in Bayern bejagt werden?
Waldschnepfe dürfen Sie in Bayern vom 16. Oktober bis zum 15. Januar jagen. Heute ist Schonzeit, die Jagdzeit beginnt wieder am 16. Oktober.
Wer ein Revier nahe der Landesgrenze hat, prüft die Jagdzeit für Waldschnepfe in beiden Ländern, denn jedes Land darf vom Bund abweichen.
Elterntiere, die noch Junge versorgen, bleiben geschont, auch wenn für ihre Art gerade Jagdzeit ist.
In welchem Zeitraum ist Waldschnepfe in Bayern jagdbar?
Eine Jagdzeit ist der Zeitraum, in dem Sie eine Wildart bejagen dürfen. Außerhalb dieser Zeit ist die Art geschont. Waldschnepfe ist in Bayern vom 16. Oktober bis zum 15. Januar jagdbar.
Warum gerade diese Monate? Außerhalb der Jagdzeit von Waldschnepfe liegt die Brut- und Setzzeit, also die Zeit der Geburt und Aufzucht. Führende Elterntiere bleiben darüber hinaus immer geschont.
Was gilt für Waldschnepfe in den Nachbarländern von Bayern?
Die längste Jagdzeit für Waldschnepfe hat Bayern mit 92 Tagen im Jahr, die kürzeste Mecklenburg-Vorpommern mit 77 Tagen. Die Nachbarländer von Bayern stehen zuerst, weil Jäger im Grenzgebiet oft dort jagen.
| Bundesland | Jagdzeit |
|---|---|
| Bayern | vom 16. Oktober bis zum 15. Januar jagdbar |
| Baden-Württemberg | vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember jagdbar |
| Mecklenburg-Vorpommern | vom 16. Oktober bis zum 31. Dezember jagdbar |
| Niedersachsen | vom 16. Oktober bis zum 31. Dezember jagdbar |
| Nordrhein-Westfalen | vom 16. Oktober bis zum 15. Januar jagdbar |
| Rheinland-Pfalz | vom 16. Oktober bis zum 15. Januar jagdbar |
| Saarland | vom 16. Oktober bis zum 15. Januar jagdbar |
| Sachsen-Anhalt | vom 16. Oktober bis zum 15. Januar jagdbar |
Welches Bußgeld droht bei Waldschnepfe außerhalb der Jagdzeit?
Für Verstöße gegen das Jagdrecht sieht das Gesetz in Bayern ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie die Jagd außerhalb der Jagdzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.
Wer die Jagdzeit für Waldschnepfe in Bayern kontrolliert
Für die Einhaltung der Jagdzeiten ist die Jagdbehörde des jeweiligen Kreises zuständig. Strengere Vorgaben können im Pachtvertrag und im Abschussplan stehen.
Woran erkennen Sie Waldschnepfe sicher?
Waldschnepfe wird gelegentlich mit Bekassine verwechselt. Die Waldschnepfe hat dunkle Querbänder über dem Scheitel und lebt in feuchten Laub- und Mischwäldern. Die kleinere, schlankere Bekassine lebt auf offenen Feuchtwiesen und in Mooren und hat im Verhältnis zum Kopf einen noch längeren, geraden Schnabel. Die Bekassine ist kein Wild, steht unter Naturschutz und darf nirgends gejagt werden. Die Waldschnepfe hat dagegen in vielen Ländern eine Jagdzeit. Wer eine Bekassine für eine Waldschnepfe hält und schießt, verstößt gegen den Naturschutz.
Weiteres Federwild in Bayern
Wie Waldschnepfe gehören diese Arten zum Federwild. Auch für sie gelten in Bayern eigene Jagdzeiten.
Häufige Fragen zu Waldschnepfe in Bayern
Was kostet ein Verstoß gegen die Jagdzeit von Waldschnepfe in Bayern?
Für Verstöße gegen das Jagdrecht sieht das Gesetz in Bayern ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie die Jagd außerhalb der Jagdzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.
Brauche ich für die Jagd auf Waldschnepfe in Bayern einen Jagdschein?
Ja, wer in Bayern Waldschnepfe bejagen will, braucht einen gültigen Jagdschein. Dazu kommt die Erlaubnis, in einem bestimmten Revier zu jagen, etwa als Pächter oder mit einem Begehungsschein.
Darf Waldschnepfe bei großen Wildschäden auch außerhalb der Jagdzeit bejagt werden?
Ja, aber nur mit Genehmigung. Die Jagdbehörde kann die Schonzeit bei großen Wildschäden für ein bestimmtes Gebiet und eine bestimmte Zeit aufheben, auf eigene Faust ist das nicht erlaubt.
Welche Arten sehen Waldschnepfe ähnlich?
Waldschnepfe wird am häufigsten mit Bekassine verwechselt. Die Waldschnepfe hat dunkle Querbänder über dem Scheitel und lebt in feuchten Laub- und Mischwäldern. Die kleinere, schlankere Bekassine lebt auf offenen Feuchtwiesen und in Mooren und hat im Verhältnis zum Kopf einen noch längeren, geraden Schnabel.
Gilt der Schutz der Elterntiere bei Waldschnepfe auch in der Jagdzeit?
Ja, Elterntiere, die noch Junge versorgen, dürfen auch in der Jagdzeit nicht bejagt werden. Der Schutz gilt, bis die Jungtiere selbstständig sind.
Rechtlich bindend ist allein die amtliche Jagdzeitenregelung von Bayern, dazu kommen die Bedingungen Ihres Reviers.