Wann darf Wildtruthenne in Rheinland-Pfalz bejagt werden?
Wildtruthenne dürfen Sie in Rheinland-Pfalz vom 1. Oktober bis zum 15. Januar jagen. Heute ist Jagdzeit, sie dauert noch bis zum 15. Januar.
Wildtruthenne ist in Rheinland-Pfalz eigens geregelt. Wer ein Revier nahe der Landesgrenze hat, sollte deshalb auch die Zeiten des Nachbarlandes kennen.
Bei einer Drückjagd mit vielen Schützen muss jedes Tier vor dem Schuss sicher angesprochen sein. Unter Zeitdruck passieren Verwechslungen leichter.
Was die Jagdzeit für Wildtruthenne in Rheinland-Pfalz bedeutet
Eine Jagdzeit ist der Zeitraum, in dem Sie eine Wildart bejagen dürfen. Außerhalb dieser Zeit ist die Art geschont. Wildtruthenne ist in Rheinland-Pfalz vom 1. Oktober bis zum 15. Januar jagdbar.
Warum gerade diese Monate? Außerhalb der Jagdzeit von Wildtruthenne liegt die Brut- und Setzzeit, also die Zeit der Geburt und Aufzucht. Führende Elterntiere bleiben darüber hinaus immer geschont.
Jagdzeit für Wildtruthenne in allen Ländern
Eine Jagdzeit von 107 Tagen gilt für Wildtruthenne in 3 Ländern. Keine Jagdzeit, also das ganze Jahr geschont, gilt in Hessen und Niedersachsen. Die Nachbarländer von Rheinland-Pfalz stehen zuerst, weil Jäger im Grenzgebiet oft dort jagen.
| Bundesland | Jagdzeit |
|---|---|
| Rheinland-Pfalz | vom 1. Oktober bis zum 15. Januar jagdbar |
| Hessen | das ganze Jahr geschont, eine Jagdzeit gibt es nicht |
| Bayern | vom 1. Oktober bis zum 15. Januar jagdbar |
| Niedersachsen | das ganze Jahr geschont, eine Jagdzeit gibt es nicht |
| Sachsen-Anhalt | vom 1. Oktober bis zum 15. Januar jagdbar |
Was kostet ein Verstoß gegen die Jagdzeit in Rheinland-Pfalz?
Für Verstöße gegen das Jagdrecht sieht das Gesetz in Rheinland-Pfalz ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie die Jagd außerhalb der Jagdzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.
Wer die Jagdzeit für Wildtruthenne in Rheinland-Pfalz kontrolliert
Zuständig für die Kontrolle im Revier ist die Jagdbehörde des Landkreises. Der Pachtvertrag und der Abschussplan können strengere Vorgaben für ein Revier setzen.
Woran erkennen Sie Wildtruthenne sicher?
Wildtruthenne wird gelegentlich mit Wildtruthahn verwechselt. Die Wildtruthenne ist kleiner und unauffälliger gefärbt als der Hahn. Ihr fehlen sein roter, unbefiederter Kopf und der Bart am Vorderhals. In der Dämmerung und bei schneller Bestimmung während der Balz ist der Unterschied schwer zu erkennen. Die Wildtruthenne hat dort, wo sie gejagt werden darf, nur eine Jagdzeit im Herbst und Winter. Der Hahn darf teils zusätzlich im Frühjahr gejagt werden. Wer während der Frühjahrsbalz eine Henne für einen Hahn hält und schießt, verstößt gegen ihre Schonzeit.
Weiteres Federwild in Rheinland-Pfalz
Wie Wildtruthenne gehören diese Arten zum Federwild. Auch für sie gelten in Rheinland-Pfalz eigene Jagdzeiten.
Häufige Fragen zu Wildtruthenne in Rheinland-Pfalz
Weicht die Jagdzeit für Wildtruthenne in Rheinland-Pfalz von anderen Bundesländern ab?
Ja, bei Wildtruthenne weichen 2 der 4 anderen Länder, die die Art eigens regeln, mit ihrer Jagdzeit von Rheinland-Pfalz ab.
Wann wurde die Jagdzeit für Wildtruthenne in Rheinland-Pfalz zuletzt geändert?
Die Regel, aus der die Werte stammen, hat den Stand vom 8. März 2021. Zuletzt geprüft haben wir die Quelle am 9. September 2026.
Wann darf Wildtruthenne in Rheinland-Pfalz bejagt werden?
Wildtruthenne dürfen Sie in Rheinland-Pfalz vom 1. Oktober bis zum 15. Januar jagen. Heute ist Jagdzeit, sie dauert noch bis zum 15. Januar. Die Werte stammen aus der Jagdzeitenregelung des Landes.
Brauche ich für die Jagd auf Wildtruthenne in Rheinland-Pfalz einen Jagdschein?
Ja, wer in Rheinland-Pfalz Wildtruthenne bejagen will, braucht einen gültigen Jagdschein. Dazu kommt die Erlaubnis, in einem bestimmten Revier zu jagen, etwa als Pächter oder mit einem Begehungsschein.
Was bedeutet Schonzeit bei Wildtruthenne?
Schonzeit heißt bei Wild die Zeit, in der eine Art nicht bejagt werden darf. Sie ist das Gegenstück zur Jagdzeit und liegt meist in der Zeit, in der die Tiere Junge bekommen und aufziehen.
Verbindlich sind die Jagdzeitenregelung von Rheinland-Pfalz in ihrer aktuellen Fassung und der Abschussplan Ihres Reviers.