Wann darf Schwarzwild in Thüringen bejagt werden?
Schwarzwild dürfen Sie in Thüringen das ganze Jahr jagen, eine Schonzeit gibt es nicht. Elterntiere, die noch Junge versorgen, bleiben trotzdem geschützt.
Wer Schwarzwild in Thüringen außerhalb der Jagdzeit erlegt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Höhe des Bußgelds legt die Behörde im Einzelfall fest.
Vor einer Gesellschaftsjagd sollte feststehen, welche Wildarten an diesem Tag überhaupt bejagt werden dürfen.
Ab wann und bis wann gilt die Jagdzeit für Schwarzwild in Thüringen?
Eine Jagdzeit ist der Zeitraum, in dem Sie eine Wildart bejagen dürfen. Außerhalb dieser Zeit ist die Art geschont. Schwarzwild ist in Thüringen das ganze Jahr jagdbar.
Die Jagdzeit von Schwarzwild liegt außerhalb der Zeit, in der die Tiere Junge bekommen und aufziehen. In dieser Brut- und Setzzeit reagiert der Bestand am empfindlichsten auf Störung. Elterntiere, die noch Junge versorgen, sind zusätzlich geschützt.
Welche Jagdzeit gilt für welche Altersklasse?
Für Schwarzwild nennt Thüringen 2 Gruppen nach Alter und Geschlecht.
| Altersklasse | Jagdzeit | Status heute |
|---|---|---|
| Bachen 2-jährig und älter | das ganze Jahr jagdbar | Bejagbar |
| Keiler 2-jährig und älter | das ganze Jahr jagdbar | Bejagbar |
Was gilt für Schwarzwild in den Nachbarländern von Thüringen?
Das ganze Jahr jagdbar ist Schwarzwild in Thüringen, Bayern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland. Die Nachbarländer von Thüringen stehen zuerst, weil Jäger im Grenzgebiet oft dort jagen.
| Bundesland | Jagdzeit |
|---|---|
| Thüringen | das ganze Jahr jagdbar |
| Bayern | das ganze Jahr jagdbar |
| Sachsen | das ganze Jahr jagdbar |
| Sachsen-Anhalt | das ganze Jahr jagdbar |
| Baden-Württemberg | das ganze Jahr jagdbar |
| Nordrhein-Westfalen | das ganze Jahr jagdbar |
| Rheinland-Pfalz | das ganze Jahr jagdbar |
| Saarland | das ganze Jahr jagdbar |
Welches Bußgeld droht bei Schwarzwild außerhalb der Jagdzeit?
Für Verstöße gegen das Jagdrecht sieht das Gesetz in Thüringen ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie die Jagd außerhalb der Jagdzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.
Wer die Jagdzeit für Schwarzwild in Thüringen kontrolliert
Zuständig für die Kontrolle im Revier ist die Jagdbehörde des Landkreises. Der Pachtvertrag und der Abschussplan können strengere Vorgaben für ein Revier setzen.
Wie unterscheidet sich Schwarzwild von ähnlichen Arten?
Eine Art, mit der Schwarzwild häufig verwechselt wird, ist uns nicht bekannt.
Weiteres Schalenwild in Thüringen
Wie Schwarzwild gehören diese Arten zum Schalenwild. Auch für sie gelten in Thüringen eigene Jagdzeiten.
Häufige Fragen zu Schwarzwild in Thüringen
Brauche ich für die Jagd auf Schwarzwild in Thüringen einen Jagdschein?
Ja, wer in Thüringen Schwarzwild bejagen will, braucht einen gültigen Jagdschein. Dazu kommt die Erlaubnis, in einem bestimmten Revier zu jagen, etwa als Pächter oder mit einem Begehungsschein.
Warum liegt die Jagdzeit von Schwarzwild in genau diesen Monaten?
Jagdzeiten liegen außerhalb der Brut- und Setzzeit, damit die Tiere ihre Jungen großziehen können. Wann diese Zeit liegt, hängt von der Art und vom Klima ab.
Wer kontrolliert die Jagdzeit von Schwarzwild in Thüringen?
Die Jagdbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt überwacht die Jagdzeiten. Sie kann Jagdschein und Nachweise verlangen und Verstöße mit einem Bußgeld ahnden.
Gilt für Schwarzwild ein Abschussplan?
Nein, Schwarzwild ist vom Abschussplan ausgenommen. Das Bundesjagdgesetz schreibt ihn nur für das übrige Schalenwild sowie für Auerwild, Birkwild und Rackelwild vor. Die Länder dürfen vom Bundesjagdgesetz abweichen und regeln das in ihrem Jagdgesetz.
Wann darf Schwarzwild in Thüringen bejagt werden?
Schwarzwild dürfen Sie in Thüringen das ganze Jahr jagen, eine Schonzeit gibt es nicht. Elterntiere, die noch Junge versorgen, bleiben trotzdem geschützt. Die Werte stammen aus der Jagdzeitenregelung des Landes.
Diese Angaben ersetzen keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind der Wortlaut der Landesverordnung und die Bedingungen Ihres Pachtvertrags.