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Wann darf Schwarzwild in Baden-Württemberg bejagt werden?

Schwarzwild dürfen Sie in Baden-Württemberg das ganze Jahr jagen, eine Schonzeit gibt es nicht. Elterntiere, die noch Junge versorgen, bleiben trotzdem geschützt.

Jagdzeit
das ganze Jahr
Gruppen nach Alter und Geschlecht
1
Status heute
Bejagbar
Bußgeld bis zu
5.000 Euro

Viele Jagdzeiten beginnen oder enden mitten im Monat. Prüfen Sie für Schwarzwild deshalb das genaue Datum, nicht nur den Monat.

Vor einer Gesellschaftsjagd sollte feststehen, welche Wildarten an diesem Tag überhaupt bejagt werden dürfen.

In welchem Zeitraum ist Schwarzwild in Baden-Württemberg jagdbar?

Eine Jagdzeit ist der Zeitraum, in dem Sie eine Wildart bejagen dürfen. Außerhalb dieser Zeit ist die Art geschont. Schwarzwild ist in Baden-Württemberg das ganze Jahr jagdbar.

Warum gerade diese Monate? Außerhalb der Jagdzeit von Schwarzwild liegt die Brut- und Setzzeit, also die Zeit der Geburt und Aufzucht. Führende Elterntiere bleiben darüber hinaus immer geschont.

Was gilt für Schwarzwild in den Nachbarländern von Baden-Württemberg?

Das ganze Jahr jagdbar ist Schwarzwild in Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Die Nachbarländer von Baden-Württemberg stehen zuerst, weil Jäger im Grenzgebiet oft dort jagen.

Jagdzeit für Schwarzwild in 8 Bundesländern
BundeslandJagdzeit
Baden-Württembergdas ganze Jahr jagdbar
Bayerndas ganze Jahr jagdbar
Rheinland-Pfalzdas ganze Jahr jagdbar
Nordrhein-Westfalendas ganze Jahr jagdbar
Saarlanddas ganze Jahr jagdbar
Sachsendas ganze Jahr jagdbar
Sachsen-Anhaltdas ganze Jahr jagdbar
Thüringendas ganze Jahr jagdbar

Wie hoch ist das Bußgeld in Baden-Württemberg?

Für Verstöße gegen das Jagdrecht sieht das Gesetz in Baden-Württemberg ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie die Jagd außerhalb der Jagdzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.

Wer die Jagdzeit für Schwarzwild in Baden-Württemberg kontrolliert

Im Revier achtet zuerst der Revierinhaber auf die Regeln, zuständig bleibt die Jagdbehörde des Kreises. Pachtvertrag und Abschussplan können Bedingungen ergänzen.

Mit welchen Arten wird Schwarzwild häufig verwechselt?

Eine Art, mit der Schwarzwild häufig verwechselt wird, ist uns nicht bekannt.

Jagen Sie oft im Nachbarland, prüfen Sie die Jagdzeit dort für jede Art einzeln. Dieselbe Art hat dort häufig andere Zeiten.

Weiteres Schalenwild in Baden-Württemberg

Wie Schwarzwild gehören diese Arten zum Schalenwild. Auch für sie gelten in Baden-Württemberg eigene Jagdzeiten.

Häufige Fragen zu Schwarzwild in Baden-Württemberg

Was bedeutet Schonzeit bei Schwarzwild?

Schonzeit heißt bei Wild die Zeit, in der eine Art nicht bejagt werden darf. Sie ist das Gegenstück zur Jagdzeit und liegt meist in der Zeit, in der die Tiere Junge bekommen und aufziehen.

Darf Schwarzwild bei großen Wildschäden auch außerhalb der Jagdzeit bejagt werden?

Ja, aber nur mit Genehmigung. Die Jagdbehörde kann die Schonzeit bei großen Wildschäden für ein bestimmtes Gebiet und eine bestimmte Zeit aufheben, auf eigene Faust ist das nicht erlaubt.

Wer kontrolliert die Jagdzeit von Schwarzwild in Baden-Württemberg?

Die Jagdbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt überwacht die Jagdzeiten. Sie kann Jagdschein und Nachweise verlangen und Verstöße mit einem Bußgeld ahnden.

Brauche ich für die Jagd auf Schwarzwild in Baden-Württemberg einen Jagdschein?

Ja, wer in Baden-Württemberg Schwarzwild bejagen will, braucht einen gültigen Jagdschein. Dazu kommt die Erlaubnis, in einem bestimmten Revier zu jagen, etwa als Pächter oder mit einem Begehungsschein.

Wann wurde die Jagdzeit für Schwarzwild in Baden-Württemberg zuletzt geändert?

Die Regel, aus der die Werte stammen, hat den Stand vom 13. Januar 2026. Zuletzt geprüft haben wir die Quelle am 9. September 2026.

Diese Angaben ersetzen keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind der Wortlaut der Landesverordnung und die Bedingungen Ihres Pachtvertrags.