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Schonzeit und Mindestmaß für Gründling in 4 Bundesländern

Angeln Sie Gründling im Nachbarland, gelten dort oft andere Tage und ein anderes Mindestmaß als zu Hause. Der wissenschaftliche Name von Gründling lautet Gobio gobio.

Schonzeit und Mindestmaß für Gründling je Bundesland

Eine Schonzeit von 91 Tagen gilt in 1 Ländern. Das ganze Jahr geschont ist Gründling in Berlin und Brandenburg. Keine Schonzeit gilt in Bayern. Jedes Land führt zu den Einzelheiten mit Bußgeld und amtlicher Quelle.

Gründling: Schonzeit und Mindestmaß je Bundesland
BundeslandSchonzeitMindestmaß
Bayernweder mit einer Schonzeit noch mit einem Mindestmaß geregeltkeines
Berlindas ganze Jahr geschontkeines
Brandenburgdas ganze Jahr geschontkeines
Schleswig-Holsteinvom 1. April bis zum 30. Juni geschontkeines

Woran Sie Gründling sicher erkennen

Gründling wird gelegentlich mit Weißflossengründling verwechselt. Der Gründling hat auf Rücken- und Schwanzflosse ein unregelmäßiges dunkles Punktmuster. Beim Weißflossengründling sind diese Flossen kaum oder gar nicht gefleckt, daher der Name. Außerdem reichen die Barteln, also die Bartfäden am Maul, beim Gründling mindestens bis zum hinteren Augenrand, beim Weißflossengründling nur bis zur Augenmitte. Der Weißflossengründling ist selten. Wo die Fischereiverordnung ihn nennt, ist er das ganze Jahr geschont. Für den Gründling gibt es nur in wenigen Ländern eine Regel. Wer einen Weißflossengründling für einen Gründling hält und mitnimmt, begeht einen Verstoß.

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Häufige Fragen zu Gründling

In wie vielen Bundesländern ist Gründling geregelt?

Gründling ist in 4 von 16 Bundesländern mit eigener Schonzeit oder eigenem Mindestmaß geregelt. In den übrigen Ländern nennt die Verordnung keine eigene Regel für diese Art.

Wo finde ich die Schonzeit für Gründling in einem bestimmten Bundesland?

Jedes Bundesland im Ländervergleich ist mit seiner eigenen Übersicht für Gründling verlinkt. Dort stehen Schonzeit, Mindestmaß, Bußgeld und die amtliche Quelle.

Wie unterscheidet sich das Mindestmaß für Gründling zwischen den Ländern?

Keines der 4 Länder legt für Gründling ein Mindestmaß fest.

Warum hat nicht jede Fischart einen eigenen Ländervergleich?

Einen eigenen Ländervergleich bekommt eine Art erst, wenn mindestens drei Länder sie eigens regeln. Bei weniger Ländern wäre ein Vergleich kaum aussagekräftig.

Verbindlich sind die Fischereiverordnungen der Länder in ihrer aktuellen Fassung und die Regeln auf Ihrer Angelkarte. Stand und Prüfdatum stehen bei jedem Land in der Quellenangabe.