Schonzeit und Mindestmaß für Weißflossengründling in 3 Bundesländern
Angeln Sie Weißflossengründling im Nachbarland, gelten dort oft andere Tage und ein anderes Mindestmaß als zu Hause. Der wissenschaftliche Name von Weißflossengründling lautet Gobio albipinnatus.
Schonzeit und Mindestmaß für Weißflossengründling je Bundesland
Das ganze Jahr geschont ist Weißflossengründling in Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt. Jedes Land führt zu den Einzelheiten mit Bußgeld und amtlicher Quelle.
| Bundesland | Schonzeit | Mindestmaß |
|---|---|---|
| Berlin | das ganze Jahr geschont | keines |
| Brandenburg | das ganze Jahr geschont | keines |
| Sachsen-Anhalt | das ganze Jahr geschont | keines |
Woran Sie Weißflossengründling sicher erkennen
Weißflossengründling wird gelegentlich mit Gründling verwechselt. Beim Weißflossengründling sind Rücken- und Schwanzflosse kaum oder gar nicht gefleckt, beim Gründling tragen sie ein unregelmäßiges dunkles Punktmuster. Die Barteln, also die Bartfäden am Maul, reichen beim Weißflossengründling nur bis zur Augenmitte. Beim Gründling reichen sie mindestens bis zum hinteren Augenrand. Der Weißflossengründling ist selten. Wo die Fischereiverordnung ihn nennt, ist er das ganze Jahr geschont. Für den Gründling gibt es nur in wenigen Ländern eine Regel. Wer einen Weißflossengründling für einen Gründling hält und mitnimmt, begeht einen Verstoß.
Weitere Friedfische mit eigener Schonzeit
Häufige Fragen zu Weißflossengründling
Wie unterscheidet sich das Mindestmaß für Weißflossengründling zwischen den Ländern?
Keines der 3 Länder legt für Weißflossengründling ein Mindestmaß fest.
Gibt es für Weißflossengründling ein Bundesland ohne Schonzeit?
Nein, alle 3 Länder, die Weißflossengründling eigens regeln, legen eine Schonzeit fest.
Wo finde ich die Schonzeit für Weißflossengründling in einem bestimmten Bundesland?
Jedes Bundesland im Ländervergleich ist mit seiner eigenen Übersicht für Weißflossengründling verlinkt. Dort stehen Schonzeit, Mindestmaß, Bußgeld und die amtliche Quelle.
Warum hat nicht jede Fischart einen eigenen Ländervergleich?
Einen eigenen Ländervergleich bekommt eine Art erst, wenn mindestens drei Länder sie eigens regeln. Bei weniger Ländern wäre ein Vergleich kaum aussagekräftig.
Verbindlich sind die Fischereiverordnungen der Länder in ihrer aktuellen Fassung und die Regeln auf Ihrer Angelkarte. Stand und Prüfdatum stehen bei jedem Land in der Quellenangabe.