Schonzeit und Mindestmaß für Strömer in 3 Bundesländern
Strömer ist in 3 von 16 Bundesländern eigens geregelt, mit teils sehr unterschiedlichen Fristen und Maßen. Der wissenschaftliche Name von Strömer lautet Leuciscus souffia agasizzi.
Schonzeit und Mindestmaß für Strömer je Bundesland
Das ganze Jahr geschont ist Strömer in Baden-Württemberg, Bayern und Hessen. Jedes Land führt zu den Einzelheiten mit Bußgeld und amtlicher Quelle.
| Bundesland | Schonzeit | Mindestmaß |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | das ganze Jahr geschont | keines |
| Bayern | das ganze Jahr geschont | keines |
| Hessen | das ganze Jahr geschont | keines |
Woran Sie Strömer sicher erkennen
Strömer wird gelegentlich mit Hasel verwechselt. Der Strömer hat einen längeren Kopf als der Hasel und eine auffällige Färbung. Sein Rücken glänzt metallisch dunkelblau, die Flanken sind silbrig, und die Seitenlinie, also die feine Linie entlang der Körperseite, ist gelblich bis orange eingefasst. In der Laichzeit tragen die Männchen zusätzlich ein dunkles Band vom Auge bis zum Schwanz. Dem Hasel fehlen diese Farben. Der Strömer ist selten. Wo die Fischereiverordnung ihn nennt, ist er das ganze Jahr geschont. Für den Hasel gelten dagegen meist nur eine Schonzeit oder ein Mindestmaß. Wer einen Strömer für einen Hasel hält und mitnimmt, begeht einen Verstoß.
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Häufige Fragen zu Strömer
Warum hat nicht jede Fischart einen eigenen Ländervergleich?
Einen eigenen Ländervergleich bekommt eine Art erst, wenn mindestens drei Länder sie eigens regeln. Bei weniger Ländern wäre ein Vergleich kaum aussagekräftig.
In welchem Bundesland ist die Schonzeit für Strömer am längsten?
Kein Bundesland legt für Strömer eine Schonzeit mit festen Tagen fest. Das ganze Jahr geschont ist Strömer in Baden-Württemberg, Bayern und Hessen.
Wie unterscheidet sich das Mindestmaß für Strömer zwischen den Ländern?
Keines der 3 Länder legt für Strömer ein Mindestmaß fest.
Wie heißt Strömer wissenschaftlich?
Der wissenschaftliche Name von Strömer lautet Leuciscus souffia agasizzi.
Verbindlich sind die Fischereiverordnungen der Länder in ihrer aktuellen Fassung und die Regeln auf Ihrer Angelkarte. Stand und Prüfdatum stehen bei jedem Land in der Quellenangabe.