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Wann darf ich Steinkrebs in Sachsen fangen?

Steinkrebs dürfen Sie in Sachsen an keinem Tag fangen oder mitnehmen, die Art ist das ganze Jahr geschont. Geht das Tier trotzdem an den Haken oder ins Netz, setzen Sie es sofort schonend zurück.

Schonzeit
das ganze Jahr
Mindestmaß
keines
Status heute
Geschont
Bußgeld bis zu
25.000 Euro

Steinkrebs ist das ganze Jahr geschont. Sie dürfen die Art an keinem Tag gezielt fangen oder mitnehmen. Ein Tier, das Sie trotzdem fangen oder finden, kommt sofort schonend zurück ins Wasser.

Schonzeit und Mindestmaß für Steinkrebs in allen Ländern

Das ganze Jahr geschont ist Steinkrebs in Sachsen, Bayern, Thüringen, Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland. Die Nachbarländer von Sachsen stehen zuerst.

Schonzeit und Mindestmaß für Steinkrebs in 8 Bundesländern
BundeslandSchonzeitMindestmaß
Sachsendas ganze Jahrkeines
Bayerndas ganze Jahrkeines
Thüringendas ganze Jahrkeines
Baden-Württembergdas ganze Jahrkeines
Hessendas ganze Jahrkeines
Nordrhein-Westfalendas ganze Jahrkeines
Rheinland-Pfalzdas ganze Jahrkeines
Saarlanddas ganze Jahrkeines

Was kostet ein Verstoß bei Steinkrebs in Sachsen?

Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Sachsen ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.

Wer die Regeln für Steinkrebs in Sachsen kontrolliert

Zuständig ist das Fischereiamt des Kreises, am Gewässer übernehmen das die Fischereiaufseher. Was auf Ihrer Angelkarte steht, gilt zusätzlich zur Landesverordnung.

Wie unterscheidet sich Steinkrebs von ähnlichen Arten?

Steinkrebs wird gelegentlich mit Edelkrebs verwechselt. Der Steinkrebs hat eine helle, weißliche Scherenunterseite, der Edelkrebs eine rote. Hinter den Augen trägt der Steinkrebs nur ein Paar Leisten, der Edelkrebs zwei. Der Steinkrebs bleibt außerdem kleiner, die Weibchen werden bis etwa 8, die Männchen bis etwa 12 Zentimeter lang. Der Steinkrebs ist überall, wo die Fischereiverordnung ihn nennt, das ganze Jahr geschont. Den Edelkrebs dürfen Sie dagegen in einigen Ländern außerhalb der Schonzeit und ab einem Mindestmaß mitnehmen. Wer dort einen Steinkrebs für einen Edelkrebs hält und mitnimmt, begeht einen Verstoß.

Weitere Krebse in Sachsen

Wie Steinkrebs gehören diese Arten zu den Krebsen. Auch für sie gelten in Sachsen eigene Schonzeiten und Mindestmaße.

Häufige Fragen zu Steinkrebs in Sachsen

Gibt es für Steinkrebs in Sachsen ein Tageslimit?

Ein Tageslimit für Steinkrebs legen vor allem die Vereine fest, es steht auf Ihrer Angelkarte. Einige Länder begrenzen den Fang einzelner Arten zusätzlich in ihrer Verordnung. Diese Grenzen sind in unserer Auswertung nicht erfasst, fragen Sie im Zweifel beim Fischereiamt nach.

Brauche ich für Steinkrebs eine besondere Erlaubnis?

Nein, für Steinkrebs verlangt die Landesverordnung keine eigene Erlaubnis neben Fischereischein und Angelkarte. Einzelne Vereine können auf der Angelkarte aber eigene Regeln für bestimmte Arten festlegen.

Mit welchen Arten wird Steinkrebs häufig verwechselt?

Steinkrebs wird am häufigsten mit Edelkrebs verwechselt. Der Steinkrebs hat eine helle, weißliche Scherenunterseite, der Edelkrebs eine rote. Hinter den Augen trägt der Steinkrebs nur ein Paar Leisten, der Edelkrebs zwei. Der Steinkrebs bleibt außerdem kleiner, die Weibchen werden bis etwa 8, die Männchen bis etwa 12 Zentimeter lang.

Welches Mindestmaß gilt für Steinkrebs in Sachsen?

Für Steinkrebs ist in dieser Regel kein Mindestmaß festgelegt.

Gelten die Regeln für Steinkrebs auch an privaten Gewässern?

Ja, die Landesregeln gelten grundsätzlich auch an privaten Seen und Flüssen. Einige Länder nehmen Fischteiche und abgeschlossene Zuchtgewässer davon aus. Fragen Sie im Zweifel beim Besitzer des Gewässers oder beim Fischereiamt nach.

Verbindlich sind die Fischereiverordnung von Sachsen in ihrer aktuellen Fassung und die Regeln auf Ihrer Angelkarte.