Wann darf ich Edelkrebs in Schleswig-Holstein fangen?
Edelkrebs dürfen Sie in Schleswig-Holstein vom 1. August bis zum 30. September fangen und mitnehmen, wenn das Tier mindestens 12 Zentimeter lang ist. Heute ist Schonzeit, sie dauert noch bis zum 31. Juli.
Eine Schonzeit ist der Zeitraum, in dem Sie eine Art weder fangen noch mitnehmen dürfen. Für Edelkrebs dauert sie vom 1. Oktober bis zum 31. Juli. Bei Krebsen schützt sie die Paarung und die Monate, in denen die Weibchen ihre Eier tragen.
Das ist die allgemeine Regel in Schleswig-Holstein. Daneben gelten eigene Regeln. Für die Küstengewässer ist Edelkrebs das ganze Jahr geschont.
Welches Mindestmaß gilt für Edelkrebs in Schleswig-Holstein?
Das Mindestmaß für Edelkrebs beträgt 12 Zentimeter. Bei Krebsen gilt die Messregel für Fische nicht. Wie ein Krebs zu messen ist, erfahren Sie beim Fischereiamt Ihres Landkreises.
Schonzeit und Mindestmaß für Edelkrebs in allen Ländern
Das Mindestmaß für Edelkrebs reicht von 11 Zentimetern in Niedersachsen und Bremen bis 12 Zentimetern in Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg und Bayern. Die längste Schonzeit hat Schleswig-Holstein mit 304 Tagen vom 1. Oktober bis 31. Juli, die kürzeste Niedersachsen mit 242 Tagen. Das ganze Jahr geschont ist Edelkrebs in Mecklenburg-Vorpommern, Berlin, Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Thüringen. Keine Schonzeit gilt in Bayern. Die Nachbarländer von Schleswig-Holstein stehen zuerst.
| Bundesland | Schonzeit | Mindestmaß |
|---|---|---|
| Schleswig-Holstein | 1. Oktober bis 31. Juli | 12 cm |
| Mecklenburg-Vorpommern | das ganze Jahr | keines |
| Niedersachsen | 1. November bis 30. Juni | 11 cm |
| Baden-Württemberg | 1. Oktober bis 10. Juli | 12 cm |
| Bayern | keine | 12 cm |
| Berlin | das ganze Jahr | keines |
| Brandenburg | das ganze Jahr | keines |
| Bremen | 1. November bis 30. Juni | 11 cm |
| Hessen | das ganze Jahr | keines |
| Nordrhein-Westfalen | das ganze Jahr | keines |
| Rheinland-Pfalz | das ganze Jahr | keines |
| Saarland | das ganze Jahr | keines |
| Sachsen | das ganze Jahr | keines |
| Thüringen | das ganze Jahr | keines |
Wie hoch ist das Bußgeld in Schleswig-Holstein?
Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Schleswig-Holstein ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.
Wer die Regeln für Edelkrebs in Schleswig-Holstein kontrolliert
Zuständig ist das Fischereiamt des Kreises, am Gewässer übernehmen das die Fischereiaufseher. Was auf Ihrer Angelkarte steht, gilt zusätzlich zur Landesverordnung.
Mit welchen Arten wird Edelkrebs häufig verwechselt?
Edelkrebs wird gelegentlich mit Signalkrebs verwechselt. Edelkrebs und Signalkrebs haben beide rote Scherenunterseiten. Nur der Signalkrebs trägt aber einen weiß-türkisen Fleck am Scherengelenk. Sein Panzer ist außerdem glatt, während der Edelkrebs hinter der Nackenfurche, der Querrille auf dem Rückenpanzer, kleine Dornen trägt. Der Edelkrebs ist in den meisten Ländern das ganze Jahr geschont, in einigen gelten eine Schonzeit und ein Mindestmaß. Für den Signalkrebs aus Nordamerika gibt es keine Schonzeit und kein Mindestmaß. Wer einen Edelkrebs für einen Signalkrebs hält und mitnimmt, begeht einen Verstoß.
Edelkrebs wird gelegentlich mit Kamberkrebs verwechselt. Der Edelkrebs hat eine rote Scherenunterseite, beim Kamberkrebs ist sie nie rot. Der Kamberkrebs trägt außerdem rostbraune Querstreifen auf dem Hinterleib und orange Scherenspitzen mit dunklem Ring. Der Edelkrebs ist in den meisten Ländern das ganze Jahr geschont, in einigen gelten eine Schonzeit und ein Mindestmaß. Für den Kamberkrebs, eine aus Nordamerika stammende Art, gibt es keine Schonzeit und kein Mindestmaß. Wer einen Edelkrebs für einen Kamberkrebs hält und mitnimmt, begeht einen Verstoß.
Häufige Fragen zu Edelkrebs in Schleswig-Holstein
Wie misst man Edelkrebs in Schleswig-Holstein richtig?
Bei Krebsen gilt die Messregel für Fische nicht. Wie ein Krebs zu messen ist, erfahren Sie beim Fischereiamt Ihres Landkreises. Ein festes Maßband oder Messbrett misst genauer als ein dehnbares Band.
Brauche ich für Edelkrebs eine besondere Erlaubnis?
Nein, für Edelkrebs verlangt die Landesverordnung keine eigene Erlaubnis neben Fischereischein und Angelkarte. Einzelne Vereine können auf der Angelkarte aber eigene Regeln für bestimmte Arten festlegen.
Darf ich Edelkrebs in der Schonzeit fangen und wieder zurücksetzen?
Nein, in der Schonzeit dürfen Sie Edelkrebs nicht gezielt fangen, auch nicht, um das Tier zurückzusetzen. Geht das Tier trotzdem ins Netz, kommt es sofort schonend zurück ins Wasser. Angeln nur zum Zurücksetzen kann nach dem Tierschutzgesetz außerdem strafbar sein, weil der vernünftige Grund dafür fehlt.
Wann wurden die Regeln für Edelkrebs in Schleswig-Holstein zuletzt geändert?
Die Verordnung, aus der die Werte stammen, hat den Stand vom 26. Mai 2021. Zuletzt geprüft haben wir die Quelle am 9. September 2026.
Weicht die Schonzeit für Edelkrebs in Schleswig-Holstein von anderen Bundesländern ab?
Ja, bei Edelkrebs weichen 13 der 13 anderen Länder, die die Art eigens regeln, von Schleswig-Holstein ab, bei der Schonzeit, beim Mindestmaß oder bei beidem.
Widersprechen sich unsere Angaben und die Landesverordnung, gilt die Verordnung. Im Zweifel hilft das Fischereiamt Ihres Landkreises.