Wie hoch ist das Bußgeld beim Angeln in Ihrem Bundesland?
Jedes Bundesland legt in seinem Fischereigesetz fest, wie hoch ein Bußgeld höchstens sein darf. Diese Grenze liegt zwischen 5.000 und 75.000 Euro. Die meisten Länder, nämlich 7, bleiben bei 5.000 Euro, darunter Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Am höchsten liegt die Grenze in Mecklenburg-Vorpommern mit 75.000 Euro, danach folgen Berlin und Brandenburg mit 50.000 Euro.
| Bundesland | Höchstes Bußgeld beim Angeln |
|---|---|
| Baden-Württemberg | 5.000 Euro |
| Bremen | 5.000 Euro |
| Niedersachsen | 5.000 Euro |
| Nordrhein-Westfalen | 5.000 Euro |
| Saarland | 5.000 Euro |
| Sachsen-Anhalt | 5.000 Euro |
| Thüringen | 5.000 Euro |
| Bayern | 7.500 Euro |
| Hamburg | 10.000 Euro |
| Hessen | 10.000 Euro |
| Rheinland-Pfalz | 10.000 Euro |
| Sachsen | 25.000 Euro |
| Schleswig-Holstein | 25.000 Euro |
| Berlin | 50.000 Euro |
| Brandenburg | 50.000 Euro |
| Mecklenburg-Vorpommern | 10.000 Euro (Binnengewässer), 75.000 Euro (Küste) |
Einige Länder staffeln den Betrag. In Sachsen gelten die 25.000 Euro nur für wenige schwere Verstöße, etwa in besonders geschützten Abschnitten eines Gewässers. Für Verstöße gegen Schonzeit und Mindestmaß sind es dort höchstens 5.000 Euro. In Berlin kostet Angeln ohne Fischereischein höchstens 5.000 Euro, weil dafür ein eigenes Gesetz gilt, und in Bayern gelten für einige leichtere Verstöße höchstens 1.000 Euro. In Mecklenburg-Vorpommern nennt die Verordnung für Binnengewässer 10.000 Euro, das Landesfischereigesetz aber 75.000 Euro für alle Verstöße.
Das Amt bleibt meist weit unter dem Höchstbetrag
Der Höchstbetrag gilt für den schwersten denkbaren Fall. Für einen gewöhnlichen Verstoß setzen die Ämter deutlich weniger an. Mehrere Länder haben dafür Listen mit üblichen Beträgen veröffentlicht, an die sich ihre Ämter halten sollen. Das Amt kann davon abweichen, wenn ein Fall leichter oder schwerer wiegt.
Angeln ohne Fischereischein kostet nach diesen Listen 200 Euro in Mecklenburg-Vorpommern, 300 bis 500 Euro in Hamburg und 25 bis 510 Euro in Nordrhein-Westfalen. Wer seinen Schein besitzt, ihn aber nicht dabeihat, zahlt zwischen 8 Euro Verwarnungsgeld in Thüringen und 500 Euro in Rheinland-Pfalz. Für einen zu kleinen oder geschonten Fisch, den jemand behält, reichen die Beträge von 25 Euro in Nordrhein-Westfalen bis 2.000 Euro in Mecklenburg-Vorpommern.
| Bundesland | Ohne Fischereischein | Schein nicht dabei | Zu kleinen oder geschonten Fisch behalten |
|---|---|---|---|
| Hamburg (2024) | 300 bis 500 Euro | 35 bis 55 Euro Verwarnungsgeld | 200 bis 400 Euro |
| Mecklenburg-Vorpommern (2021) | 200 Euro | 10 Euro Verwarnungsgeld | 250 bis 2.000 Euro, in leichten Fällen 10 bis 55 Euro Verwarnungsgeld |
| Nordrhein-Westfalen (2022) | 25 bis 510 Euro | 25 bis 510 Euro | 25 bis 1.530 Euro |
| Rheinland-Pfalz (2024) | keine Angabe | 500 Euro | 500 Euro, in der Schonzeit 1.000 Euro |
| Thüringen (2025) | keine Angabe | 8 Euro Verwarnungsgeld, sonst 80 bis 150 Euro | 80 bis 300 Euro |
Wer einen Verstoß wiederholt, zahlt mehr. In Hamburg steigt der Betrag für Angeln ohne Schein dann auf 600 bis 900 Euro und für einen nicht zurückgesetzten geschützten Fisch auf 800 bis 1.500 Euro. Hat jemand nur aus Unachtsamkeit gehandelt, gehen Hamburg und Thüringen von der Hälfte der Beträge aus.
Für diese Fehler am Wasser droht ein Bußgeld
Die meisten Bußgelder beim Angeln gehen auf wenige, immer gleiche Fehler zurück. Welche Handlung genau verboten ist, regelt jedes Land selbst, die Grundregeln ähneln sich aber.
- Sie angeln ohne Fischereischein oder haben ihn oder Ihre Angelkarte nicht dabei.
- Sie behalten einen Fisch, der zu klein ist oder gerade Schonzeit hat, statt ihn sofort zurückzusetzen.
- Sie angeln mit mehr Ruten als erlaubt. In Berlin sind es höchstens zwei, und ausgelegte Ruten müssen Sie ständig im Blick haben.
- Sie benutzen einen verbotenen Köder, etwa einen lebenden Köderfisch.
- Sie zeigen dem Fischereiaufseher Ihren Fang, Ihre Angeln oder Ihren Fischbehälter nicht.
Diese Beispiele stammen aus den Regeln von Nordrhein-Westfalen und Berlin. Dazu kommen die Regeln auf Ihrer Angelkarte, amtlich Erlaubnisschein. Mit ihr gelten die Regeln des Vereins für dieses Gewässer, etwa wie viele Ruten Sie auslegen dürfen oder ob Sie nachts angeln dürfen. Wer dagegen verstößt, riskiert, dass der Verein die Angelkarte einzieht. Achten Sie auch auf neue Angelregeln aus 2025 und 2026, etwa das Berliner Verbot, Fische nur für ein Foto zu fangen. Auch der Tierschutz zählt. Wer einen Fisch tötet, ohne ihn vorher zu betäuben, riskiert bis zu 25.000 Euro Bußgeld. Wie Sie einen Fisch richtig betäuben und töten, lernen Sie in der Fischerprüfung.
Angeln ohne Angelkarte ist eine Straftat
Zwei Papiere werden oft verwechselt, und der Unterschied entscheidet über Bußgeld oder Strafe. Der Fischereischein zeigt, dass Sie angeln können und dürfen. Die Angelkarte ist die Erlaubnis des Besitzers oder Pächters des Gewässers, meist eines Angelvereins, genau dort zu angeln.
Wer ohne Fischereischein angelt, aber eine Angelkarte hat, begeht einen Verstoß, für den ein Bußgeld droht. Wer ohne Angelkarte in einem fremden Gewässer angelt, begeht Fischwilderei. Das ist eine Straftat, für die bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe drohen. Das gilt auch für den, der nur kurz die Rute ins Wasser hält.
Eine Verurteilung kann auch den Fischereischein kosten. In Rheinland-Pfalz etwa darf das Amt ihn fünf Jahre lang verweigern, wenn jemand wegen Fischwilderei verurteilt wurde. Dasselbe gilt dort nach einem Bußgeld wegen eines Verstoßes gegen Fischerei- oder Tierschutzrecht.
Was bei einer Kontrolle am Wasser passiert
Am Wasser kontrollieren die Polizei, Mitarbeiter des Fischereiamts und Fischereiaufseher. Ein Fischereiaufseher ist eine Person, die von der Fischereibehörde für diese Aufgabe amtlich verpflichtet wurde. In Nordrhein-Westfalen etwa darf er dafür Grundstücke am Ufer betreten und mit dem Boot auf das Gewässer fahren. Fischereischein und bezahlte Fischereiabgabe prüft er dort seit Juli 2026 vor allem mit einer App. Eine Kontrolle läuft meist in diesen Schritten ab.
- 1
Papiere zeigen
Sie zeigen Ihren Fischereischein und Ihre Angelkarte vor. Wer die Papiere nicht dabeihat, begeht schon damit einen Verstoß. - 2
Fang und Gerät zeigen
Der Aufseher darf Ihre Angeln, Ihren Fang und Ihre Fischbehälter sehen, also auch Eimer, Kühlbox und Setzkescher. Sie müssen sie auf Verlangen vorzeigen. - 3
Angaben zur Person machen
Name, Anschrift und Geburtsdatum müssen Sie richtig angeben. Wer das verweigert, begeht einen eigenen Verstoß. Zum Vorwurf selbst müssen Sie dagegen nichts sagen. - 4
Meldung an die Behörde
Findet der Aufseher einen Verstoß, meldet er ihn der Fischereibehörde. Angeln und andere Geräte, mit denen der Verstoß begangen wurde, kann die Behörde einziehen.
Bleiben Sie bei einer Kontrolle ruhig und sachlich. Der Aufseher entscheidet nicht über das Bußgeld, er stellt nur fest, was er sieht. Wenn Sie etwas anders sehen, sagen Sie es später schriftlich der Behörde.
So läuft das Verfahren bis zum Bußgeldbescheid
Über das Bußgeld entscheidet die Behörde, meist das Fischereiamt Ihres Landkreises oder Ihrer Stadt (untere Fischereibehörde). Bevor sie einen Bescheid erlässt, muss sie Ihnen Gelegenheit geben, sich zu äußern. Das geschieht meist mit einem Anhörungsbogen per Post.
Bei kleinen Verstößen kann die Behörde es bei einer Verwarnung belassen. Dann zahlen Sie ein Verwarnungsgeld von 5 bis 55 Euro, und die Sache ist erledigt, ohne weitere Kosten. Das geht nur, wenn Sie einverstanden sind. Bei schwereren Fällen kommt ein Bußgeldbescheid. Gegen ihn können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen, schriftlich oder direkt bei der Behörde.
Wie hoch das Bußgeld ausfällt, hängt davon ab, wie schwer der Verstoß wiegt und was man Ihnen vorwerfen kann. Wer nur fahrlässig handelt, also aus Unachtsamkeit, zahlt in der Regel höchstens die Hälfte des Höchstbetrags. Das Bußgeld soll aber immer höher sein als der Vorteil, den jemand aus dem Verstoß gezogen hat.
Bußgeld bei der Jagd in den 16 Bundesländern
Bei der Jagd sieht das Bundesjagdgesetz für einen Schuss außerhalb der Jagdzeit ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro vor. Die Landesjagdgesetze nennen für die Verstöße, die sie selbst aufzählen, Höchstbeträge zwischen 2.500 Euro in Bremen und Sachsen-Anhalt und 25.000 Euro in Hessen und Niedersachsen. Am häufigsten sind 5.000 Euro, so steht es in 11 Ländern.
| Bundesland | Höchstes Bußgeld bei der Jagd |
|---|---|
| Bremen | 2.500 Euro |
| Sachsen-Anhalt | 2.500 Euro |
| Baden-Württemberg | 5.000 Euro |
| Bayern | 5.000 Euro |
| Berlin | 5.000 Euro |
| Brandenburg | 5.000 Euro |
| Hamburg | 5.000 Euro |
| Nordrhein-Westfalen | 5.000 Euro |
| Rheinland-Pfalz | 5.000 Euro |
| Saarland | 5.000 Euro |
| Sachsen | 5.000 Euro |
| Schleswig-Holstein | 5.000 Euro |
| Thüringen | 5.000 Euro |
| Mecklenburg-Vorpommern | 10.000 Euro |
| Hessen | 25.000 Euro |
| Niedersachsen | 25.000 Euro |
Nicht jedes Land zählt die Jagd in der Schonzeit selbst auf. Wo es fehlt, bleibt es beim Rahmen des Bundes von 5.000 Euro. Niedersachsen nennt diesen Verstoß selbst und droht dafür bis zu 25.000 Euro an.
Strafbar ist es, ein ganzjährig geschontes Tier oder ein Muttertier mit abhängigen Jungen zu schießen. Wer ohne Erlaubnis in einem fremden Revier jagt, begeht Wilderei, und darauf stehen bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe.
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Bußgeld, wenn man ohne Fischereischein angelt?
Wer ohne Fischereischein angelt, zahlt nach den veröffentlichten Listen der Länder zum Beispiel 200 Euro in Mecklenburg-Vorpommern, 300 bis 500 Euro in Hamburg und 25 bis 510 Euro in Nordrhein-Westfalen. Der gesetzliche Höchstbetrag liegt je nach Land deutlich höher. Wer den Verstoß wiederholt, zahlt mehr, in Hamburg dann 600 bis 900 Euro.
Was kostet es, einen zu kleinen Fisch beim Angeln mitzunehmen?
Einen zu kleinen Fisch mitzunehmen kostet nach den Listen der Länder zwischen 25 und 2.000 Euro. Hamburg nennt 200 bis 400 Euro, Thüringen 80 bis 300 Euro und Mecklenburg-Vorpommern 250 bis 2.000 Euro. Wer aus Unachtsamkeit handelt, zahlt in der Regel weniger, wer den Verstoß wiederholt, deutlich mehr.
Muss ich einem Fischereiaufseher meinen Fang und meine Angeln zeigen?
Ja, in Nordrhein-Westfalen etwa müssen Sie einem amtlich verpflichteten Fischereiaufseher auf Verlangen Ihre Angeln, Ihren Fang und Ihre Fischbehälter zeigen. Fischereischein und Angelkarte müssen Sie ohnehin dabeihaben und vorzeigen. Wer sich weigert, begeht einen eigenen Verstoß, für den ein Bußgeld droht.
Was droht, wenn man ohne Angelkarte in einem fremden Gewässer angelt?
Wer ohne Angelkarte in einem fremden Gewässer angelt, begeht Fischwilderei und damit eine Straftat. Dafür drohen bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe. Wer eine Angelkarte hat, aber keinen Fischereischein, riskiert dagegen ein Bußgeld.
Wie lange kann man gegen einen Bußgeldbescheid wegen eines Angelverstoßes Einspruch einlegen?
Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Das geht schriftlich oder direkt bei der Behörde, die den Bescheid erlassen hat. Verpassen Sie die Frist, müssen Sie den Betrag in der Regel zahlen.
