Wann darf Waldschnepfe im Saarland bejagt werden?
Waldschnepfe dürfen Sie im Saarland vom 16. Oktober bis zum 15. Januar jagen. Heute ist Schonzeit, die Jagdzeit beginnt wieder am 16. Oktober.
Der Bund gibt die Jagdzeiten vor, und Saarland darf für Waldschnepfe davon abweichen. Wer aus einem Nachbarland kommt, prüft die Zeiten deshalb neu.
Vor einer Gesellschaftsjagd sollte feststehen, welche Wildarten an diesem Tag überhaupt bejagt werden dürfen.
In welchem Zeitraum ist Waldschnepfe im Saarland jagdbar?
Eine Jagdzeit ist der Zeitraum, in dem Sie eine Wildart bejagen dürfen. Außerhalb dieser Zeit ist die Art geschont. Waldschnepfe ist im Saarland vom 16. Oktober bis zum 15. Januar jagdbar.
Die Wochen ohne Jagd auf Waldschnepfe fallen meist mit der Zeit zusammen, in der Junge geboren und aufgezogen werden. Störungen würden den Bestand dann am stärksten treffen. Führende Elterntiere schützt das Gesetz unabhängig vom Kalender.
Jagdzeit für Waldschnepfe in allen Ländern
Die längste Jagdzeit für Waldschnepfe hat das Saarland mit 92 Tagen im Jahr, die kürzeste Mecklenburg-Vorpommern mit 77 Tagen. Die Nachbarländer von Saarland stehen zuerst, weil Jäger im Grenzgebiet oft dort jagen.
| Bundesland | Jagdzeit |
|---|---|
| Saarland | vom 16. Oktober bis zum 15. Januar jagdbar |
| Rheinland-Pfalz | vom 16. Oktober bis zum 15. Januar jagdbar |
| Baden-Württemberg | vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember jagdbar |
| Bayern | vom 16. Oktober bis zum 15. Januar jagdbar |
| Mecklenburg-Vorpommern | vom 16. Oktober bis zum 31. Dezember jagdbar |
| Niedersachsen | vom 16. Oktober bis zum 31. Dezember jagdbar |
| Nordrhein-Westfalen | vom 16. Oktober bis zum 15. Januar jagdbar |
| Sachsen-Anhalt | vom 16. Oktober bis zum 15. Januar jagdbar |
Wie hoch ist das Bußgeld im Saarland?
Für Verstöße gegen das Jagdrecht sieht das Gesetz im Saarland ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie die Jagd außerhalb der Jagdzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.
Wer die Jagdzeit für Waldschnepfe im Saarland kontrolliert
Zuständig für die Kontrolle im Revier ist die Jagdbehörde des Landkreises. Der Pachtvertrag und der Abschussplan können strengere Vorgaben für ein Revier setzen.
Mit welchen Arten wird Waldschnepfe häufig verwechselt?
Waldschnepfe wird gelegentlich mit Bekassine verwechselt. Die Waldschnepfe hat dunkle Querbänder über dem Scheitel und lebt in feuchten Laub- und Mischwäldern. Die kleinere, schlankere Bekassine lebt auf offenen Feuchtwiesen und in Mooren und hat im Verhältnis zum Kopf einen noch längeren, geraden Schnabel. Die Bekassine ist kein Wild, steht unter Naturschutz und darf nirgends gejagt werden. Die Waldschnepfe hat dagegen in vielen Ländern eine Jagdzeit. Wer eine Bekassine für eine Waldschnepfe hält und schießt, verstößt gegen den Naturschutz.
Weiteres Federwild im Saarland
Wie Waldschnepfe gehören diese Arten zum Federwild. Auch für sie gelten im Saarland eigene Jagdzeiten.
Häufige Fragen zu Waldschnepfe im Saarland
Was bedeutet Schonzeit bei Waldschnepfe?
Schonzeit heißt bei Wild die Zeit, in der eine Art nicht bejagt werden darf. Sie ist das Gegenstück zur Jagdzeit und liegt meist in der Zeit, in der die Tiere Junge bekommen und aufziehen.
Darf ich Waldschnepfe im Saarland heute bejagen?
Nein, Waldschnepfe ist im Saarland heute geschont. Die nächste Jagdzeit beginnt am 16. Oktober, in 1 Tagen. Maßgeblich ist das Datum, an dem Sie jagen.
Mit welchen Arten wird Waldschnepfe häufig verwechselt?
Waldschnepfe wird am häufigsten mit Bekassine verwechselt. Die Waldschnepfe hat dunkle Querbänder über dem Scheitel und lebt in feuchten Laub- und Mischwäldern. Die kleinere, schlankere Bekassine lebt auf offenen Feuchtwiesen und in Mooren und hat im Verhältnis zum Kopf einen noch längeren, geraden Schnabel.
Brauche ich für die Jagd auf Waldschnepfe im Saarland einen Jagdschein?
Ja, wer im Saarland Waldschnepfe bejagen will, braucht einen gültigen Jagdschein. Dazu kommt die Erlaubnis, in einem bestimmten Revier zu jagen, etwa als Pächter oder mit einem Begehungsschein.
Darf Waldschnepfe bei großen Wildschäden auch außerhalb der Jagdzeit bejagt werden?
Ja, aber nur mit Genehmigung. Die Jagdbehörde kann die Schonzeit bei großen Wildschäden für ein bestimmtes Gebiet und eine bestimmte Zeit aufheben, auf eigene Faust ist das nicht erlaubt.
Verbindlich sind die Jagdzeitenregelung vom Saarland in ihrer aktuellen Fassung und der Abschussplan Ihres Reviers.