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Wann darf Fasan in Bayern bejagt werden?

Fasan dürfen Sie in Bayern vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember jagen. Heute ist Jagdzeit, sie dauert noch bis zum 31. Dezember.

Jagdzeit
1. Oktober bis 31. Dezember
Gruppen nach Alter und Geschlecht
1
Status heute
Bejagbar
Bußgeld bis zu
5.000 Euro

Bei Fragen zur Jagdzeit von Fasan in Bayern hilft die Jagdbehörde Ihres Landkreises.

Bei einer Drückjagd mit vielen Schützen muss jedes Tier vor dem Schuss sicher angesprochen sein. Unter Zeitdruck passieren Verwechslungen leichter.

In welchem Zeitraum ist Fasan in Bayern jagdbar?

Eine Jagdzeit ist der Zeitraum, in dem Sie eine Wildart bejagen dürfen. Außerhalb dieser Zeit ist die Art geschont. Fasan ist in Bayern vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember jagdbar.

Wie bei den meisten Wildarten spart die Jagdzeit von Fasan die Brut- und Setzzeit aus, damit die Tiere ihre Jungen ungestört großziehen. Elterntiere mit Jungen sind zusätzlich geschützt.

JFMAMJJASONDheute
Jagdzeitgeschont

Wie weicht Bayern bei Fasan von den anderen Ländern ab?

Die längste Jagdzeit für Fasan hat Rheinland-Pfalz mit 107 Tagen im Jahr, die kürzeste Bayern mit 92 Tagen. Keine Jagdzeit, also das ganze Jahr geschont, gilt in Hessen. Die Nachbarländer von Bayern stehen zuerst, weil Jäger im Grenzgebiet oft dort jagen.

Jagdzeit für Fasan in 7 Bundesländern
BundeslandJagdzeit
Bayernvom 1. Oktober bis zum 31. Dezember jagdbar
Baden-Württembergvom 1. Oktober bis zum 31. Dezember jagdbar
Hessendas ganze Jahr geschont, eine Jagdzeit gibt es nicht
Nordrhein-Westfalenvom 16. Oktober bis zum 15. Januar jagdbar
Rheinland-Pfalzvom 1. Oktober bis zum 15. Januar jagdbar
Saarlandvom 1. Oktober bis zum 15. Januar jagdbar
Sachsen-Anhaltvom 1. Oktober bis zum 15. Januar jagdbar

Wie hoch ist das Bußgeld in Bayern?

Für Verstöße gegen das Jagdrecht sieht das Gesetz in Bayern ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie die Jagd außerhalb der Jagdzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.

Wer die Jagdzeit für Fasan in Bayern kontrolliert

Zuständig für die Kontrolle im Revier ist die Jagdbehörde des Landkreises. Der Pachtvertrag und der Abschussplan können strengere Vorgaben für ein Revier setzen.

Wie unterscheidet sich Fasan von ähnlichen Arten?

Eine Art, mit der Fasan häufig verwechselt wird, ist uns nicht bekannt.

Elterntiere, die noch Junge versorgen, bleiben geschont, auch wenn für ihre Art gerade Jagdzeit ist.

Weiteres Federwild in Bayern

Wie Fasan gehören diese Arten zum Federwild. Auch für sie gelten in Bayern eigene Jagdzeiten.

Häufige Fragen zu Fasan in Bayern

Welche Arten sehen Fasan ähnlich?

Eine Art, mit der Fasan häufig verwechselt wird, ist uns nicht bekannt.

Weicht die Jagdzeit für Fasan in Bayern von anderen Bundesländern ab?

Ja, bei Fasan weichen 5 der 6 anderen Länder, die die Art eigens regeln, mit ihrer Jagdzeit von Bayern ab.

Was kostet ein Verstoß gegen die Jagdzeit von Fasan in Bayern?

Für Verstöße gegen das Jagdrecht sieht das Gesetz in Bayern ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie die Jagd außerhalb der Jagdzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.

Darf Fasan bei großen Wildschäden auch außerhalb der Jagdzeit bejagt werden?

Ja, aber nur mit Genehmigung. Die Jagdbehörde kann die Schonzeit bei großen Wildschäden für ein bestimmtes Gebiet und eine bestimmte Zeit aufheben, auf eigene Faust ist das nicht erlaubt.

Brauche ich für die Jagd auf Fasan in Bayern einen Jagdschein?

Ja, wer in Bayern Fasan bejagen will, braucht einen gültigen Jagdschein. Dazu kommt die Erlaubnis, in einem bestimmten Revier zu jagen, etwa als Pächter oder mit einem Begehungsschein.

Diese Angaben ersetzen keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind der Wortlaut der Landesverordnung und die Bedingungen Ihres Pachtvertrags.