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Wann darf Elster in Rheinland-Pfalz bejagt werden?

Elster dürfen Sie in Rheinland-Pfalz vom 1. August bis zum 20. Februar jagen. Heute ist Jagdzeit, sie dauert noch bis zum 20. Februar.

Jagdzeit
1. August bis 20. Februar
Gruppen nach Alter und Geschlecht
1
Status heute
Bejagbar
Bußgeld bis zu
5.000 Euro

Elster ist in Rheinland-Pfalz eigens geregelt. Wer ein Revier nahe der Landesgrenze hat, sollte deshalb auch die Zeiten des Nachbarlandes kennen.

Vor einer Gesellschaftsjagd sollte feststehen, welche Wildarten an diesem Tag überhaupt bejagt werden dürfen.

Ab wann und bis wann gilt die Jagdzeit für Elster in Rheinland-Pfalz?

Eine Jagdzeit ist der Zeitraum, in dem Sie eine Wildart bejagen dürfen. Außerhalb dieser Zeit ist die Art geschont. Elster ist in Rheinland-Pfalz vom 1. August bis zum 20. Februar jagdbar.

Wie bei den meisten Wildarten spart die Jagdzeit von Elster die Brut- und Setzzeit aus, damit die Tiere ihre Jungen ungestört großziehen. Elterntiere mit Jungen sind zusätzlich geschützt.

JFMAMJJASONDheute
Jagdzeitgeschont

Jagdzeit für Elster in allen Ländern

Die längste Jagdzeit für Elster hat Bayern mit 242 Tagen im Jahr, die kürzeste Brandenburg mit 153 Tagen. Keine Jagdzeit, also das ganze Jahr geschont, gilt in Hamburg. Die Nachbarländer von Rheinland-Pfalz stehen zuerst, weil Jäger im Grenzgebiet oft dort jagen.

Jagdzeit für Elster in 12 Bundesländern
BundeslandJagdzeit
Rheinland-Pfalzvom 1. August bis zum 20. Februar jagdbar
Baden-Württembergvom 1. August bis zum 15. Februar jagdbar
Hessenvom 1. August bis zum 31. Januar jagdbar
Nordrhein-Westfalenvom 1. August bis zum 28. Februar jagdbar
Bayernvom 16. Juli bis zum 14. März jagdbar
Brandenburgvom 1. September bis zum 31. Januar jagdbar
Hamburgdas ganze Jahr geschont, eine Jagdzeit gibt es nicht
Mecklenburg-Vorpommernvom 1. August bis zum 20. Februar jagdbar
Niedersachsenvom 1. August bis zum 28. Februar jagdbar
Sachsenvom 1. August bis zum 15. März jagdbar
Sachsen-Anhaltvom 16. Juli bis zum 28. Februar jagdbar
Thüringenvom 1. August bis zum 15. Februar jagdbar

Was kostet ein Verstoß gegen die Jagdzeit in Rheinland-Pfalz?

Für Verstöße gegen das Jagdrecht sieht das Gesetz in Rheinland-Pfalz ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie die Jagd außerhalb der Jagdzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.

Wer die Jagdzeit für Elster in Rheinland-Pfalz kontrolliert

Im Revier achtet zuerst der Revierinhaber auf die Regeln, zuständig bleibt die Jagdbehörde des Kreises. Pachtvertrag und Abschussplan können Bedingungen ergänzen.

Mit welchen Arten wird Elster häufig verwechselt?

Eine Art, mit der Elster häufig verwechselt wird, ist uns nicht bekannt.

Ihr Pachtvertrag und der Abschussplan können strengere Regeln enthalten als die Landesverordnung. Diese Regeln gelten zusätzlich.

Weiteres Federwild in Rheinland-Pfalz

Wie Elster gehören diese Arten zum Federwild. Auch für sie gelten in Rheinland-Pfalz eigene Jagdzeiten.

Häufige Fragen zu Elster in Rheinland-Pfalz

Darf Elster in Naturschutzgebieten bejagt werden?

In Naturschutzgebieten kann die Jagd auf Elster zusätzlich eingeschränkt oder ganz verboten sein. Das regelt die Verordnung des jeweiligen Schutzgebiets, sie gilt neben den Jagdzeiten.

Warum liegt die Jagdzeit von Elster in genau diesen Monaten?

Jagdzeiten liegen außerhalb der Brut- und Setzzeit, damit die Tiere ihre Jungen großziehen können. Wann diese Zeit liegt, hängt von der Art und vom Klima ab.

Gilt die Jagdzeit für Elster auch in Wildgehegen?

Nein, die Jagdzeiten gelten für frei lebendes Wild. Für Tiere in einem Gehege gelten die Auflagen der Genehmigung, die das Gehege braucht.

Brauche ich für die Jagd auf Elster in Rheinland-Pfalz einen Jagdschein?

Ja, wer in Rheinland-Pfalz Elster bejagen will, braucht einen gültigen Jagdschein. Dazu kommt die Erlaubnis, in einem bestimmten Revier zu jagen, etwa als Pächter oder mit einem Begehungsschein.

Darf Elster bei großen Wildschäden auch außerhalb der Jagdzeit bejagt werden?

Ja, aber nur mit Genehmigung. Die Jagdbehörde kann die Schonzeit bei großen Wildschäden für ein bestimmtes Gebiet und eine bestimmte Zeit aufheben, auf eigene Faust ist das nicht erlaubt.

Verbindlich sind die Jagdzeitenregelung von Rheinland-Pfalz in ihrer aktuellen Fassung und der Abschussplan Ihres Reviers.