Wann darf Elster in Nordrhein-Westfalen bejagt werden?
Elster dürfen Sie in Nordrhein-Westfalen vom 1. August bis zum 28. Februar jagen. Heute ist Jagdzeit, sie dauert noch bis zum 28. Februar.
Wer ein Revier nahe der Landesgrenze hat, prüft die Jagdzeit für Elster in beiden Ländern, denn jedes Land darf vom Bund abweichen.
Bei einer Drückjagd mit vielen Schützen muss jedes Tier vor dem Schuss sicher angesprochen sein. Unter Zeitdruck passieren Verwechslungen leichter.
Ab wann und bis wann gilt die Jagdzeit für Elster in Nordrhein-Westfalen?
Eine Jagdzeit ist der Zeitraum, in dem Sie eine Wildart bejagen dürfen. Außerhalb dieser Zeit ist die Art geschont. Elster ist in Nordrhein-Westfalen vom 1. August bis zum 28. Februar jagdbar.
Die Wochen ohne Jagd auf Elster fallen meist mit der Zeit zusammen, in der Junge geboren und aufgezogen werden. Störungen würden den Bestand dann am stärksten treffen. Führende Elterntiere schützt das Gesetz unabhängig vom Kalender.
Was gilt für Elster in den Nachbarländern von Nordrhein-Westfalen?
Die längste Jagdzeit für Elster hat Bayern mit 242 Tagen im Jahr, die kürzeste Brandenburg mit 153 Tagen. Keine Jagdzeit, also das ganze Jahr geschont, gilt in Hamburg. Die Nachbarländer von Nordrhein-Westfalen stehen zuerst, weil Jäger im Grenzgebiet oft dort jagen.
| Bundesland | Jagdzeit |
|---|---|
| Nordrhein-Westfalen | vom 1. August bis zum 28. Februar jagdbar |
| Hessen | vom 1. August bis zum 31. Januar jagdbar |
| Niedersachsen | vom 1. August bis zum 28. Februar jagdbar |
| Rheinland-Pfalz | vom 1. August bis zum 20. Februar jagdbar |
| Baden-Württemberg | vom 1. August bis zum 15. Februar jagdbar |
| Bayern | vom 16. Juli bis zum 14. März jagdbar |
| Brandenburg | vom 1. September bis zum 31. Januar jagdbar |
| Hamburg | das ganze Jahr geschont, eine Jagdzeit gibt es nicht |
| Mecklenburg-Vorpommern | vom 1. August bis zum 20. Februar jagdbar |
| Sachsen | vom 1. August bis zum 15. März jagdbar |
| Sachsen-Anhalt | vom 16. Juli bis zum 28. Februar jagdbar |
| Thüringen | vom 1. August bis zum 15. Februar jagdbar |
Was kostet ein Verstoß gegen die Jagdzeit in Nordrhein-Westfalen?
Für Verstöße gegen das Jagdrecht sieht das Gesetz in Nordrhein-Westfalen ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie die Jagd außerhalb der Jagdzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.
Wer die Jagdzeit für Elster in Nordrhein-Westfalen kontrolliert
Im Revier achtet zuerst der Revierinhaber auf die Regeln, zuständig bleibt die Jagdbehörde des Kreises. Pachtvertrag und Abschussplan können Bedingungen ergänzen.
Mit welchen Arten wird Elster häufig verwechselt?
Eine Art, mit der Elster häufig verwechselt wird, ist uns nicht bekannt.
Weiteres Federwild in Nordrhein-Westfalen
Wie Elster gehören diese Arten zum Federwild. Auch für sie gelten in Nordrhein-Westfalen eigene Jagdzeiten.
- Höckerschwan in Nordrhein-Westfalen
- Ringeltaube in Nordrhein-Westfalen
- Kanadagans in Nordrhein-Westfalen
Häufige Fragen zu Elster in Nordrhein-Westfalen
Gilt für Elster ein Abschussplan?
Nein, einen Abschussplan schreibt das Bundesjagdgesetz nur für Schalenwild außer Schwarzwild sowie für Auerwild, Birkwild und Rackelwild vor. Elster gehört nicht dazu. Die Länder dürfen vom Bundesjagdgesetz abweichen und regeln das in ihrem Jagdgesetz.
Wann darf Elster in Nordrhein-Westfalen bejagt werden?
Elster dürfen Sie in Nordrhein-Westfalen vom 1. August bis zum 28. Februar jagen. Heute ist Jagdzeit, sie dauert noch bis zum 28. Februar. Die Werte stammen aus der Jagdzeitenregelung des Landes.
Wann wurde die Jagdzeit für Elster in Nordrhein-Westfalen zuletzt geändert?
Die Regel, aus der die Werte stammen, hat den Stand vom 8. März 2024. Zuletzt geprüft haben wir die Quelle am 9. September 2026.
Wer kontrolliert die Jagdzeit von Elster in Nordrhein-Westfalen?
Die Jagdbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt überwacht die Jagdzeiten. Sie kann Jagdschein und Nachweise verlangen und Verstöße mit einem Bußgeld ahnden.
Welche Arten sehen Elster ähnlich?
Eine Art, mit der Elster häufig verwechselt wird, ist uns nicht bekannt.
Widersprechen sich unsere Angaben und die Landesverordnung, gilt die Verordnung. Im Zweifel hilft die Jagdbehörde Ihres Landkreises.