Wann darf ich Zährte in Hamburg angeln?
Zährte dürfen Sie in Hamburg an keinem Tag angeln oder mitnehmen, die Art ist das ganze Jahr geschont. Geht der Fisch trotzdem an den Haken oder ins Netz, setzen Sie ihn sofort schonend zurück.
Zährte ist das ganze Jahr geschont. Sie dürfen die Art an keinem Tag gezielt fangen oder mitnehmen. Ein Tier, das Sie trotzdem fangen oder finden, kommt sofort schonend zurück ins Wasser.
Wer in Hamburg gezielt auf Zährte angelt, sollte die Regeln vor dem ersten Wurf kennen. Die Werte stammen aus der amtlichen Fischereiverordnung des Landes.
Auch beim Fliegenfischen gelten die Regeln für jede Art, selbst wenn Sie jeden Fisch zurücksetzen.
Was gilt für Zährte in den Nachbarländern von Hamburg?
Das Mindestmaß für Zährte beträgt in allen 1 Ländern mit Mindestmaß 30 Zentimeter. Eine Schonzeit von 92 Tagen gilt in 1 Ländern. Das ganze Jahr geschont ist Zährte in Hamburg, Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Sachsen und Thüringen. Keine Schonzeit gilt in Bayern und Sachsen-Anhalt. Die Nachbarländer von Hamburg stehen zuerst, weil Angler im Grenzgebiet oft dort angeln.
| Bundesland | Schonzeit | Mindestmaß |
|---|---|---|
| Hamburg | das ganze Jahr | keines |
| Schleswig-Holstein | das ganze Jahr | keines |
| Baden-Württemberg | das ganze Jahr | keines |
| Bayern | keine | keines |
| Berlin | das ganze Jahr | keines |
| Brandenburg | das ganze Jahr | keines |
| Bremen | das ganze Jahr | keines |
| Hessen | das ganze Jahr | keines |
| Mecklenburg-Vorpommern | 1. Mai bis 31. Juli | keines |
| Sachsen | das ganze Jahr | keines |
| Sachsen-Anhalt | keine | 30 cm |
| Thüringen | das ganze Jahr | keines |
Wie hoch ist das Bußgeld in Hamburg?
Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Hamburg ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.
Wer die Regeln für Zährte in Hamburg kontrolliert
Kontrolliert wird am Ufer von Fischereiaufsehern im Auftrag des Fischereiamts. Auf Ihrer Angelkarte können weitere Bedingungen stehen, die über die Landesregel hinausgehen.
Mit welchen Fischen wird Zährte häufig verwechselt?
Zährte wird gelegentlich mit Nase verwechselt. Die Zährte hat einen hufeisenförmig gebogenen Mund mit weicher Unterlippe. Die Nase hat einen geraden, quer stehenden Mund mit einer harten, hornigen Kante an der Unterlippe. Außerdem hat die Nase rötliche Flossen, die der Zährte fehlen, und eine kürzere Afterflosse, also die Flosse an der Unterseite vor dem Schwanz. Welche der beiden Arten strenger geschützt ist, hängt vom Bundesland ab. In den meisten Ländern ist die Zährte das ganze Jahr geschont, die Nase nur in einigen. In wenigen Ländern ist es umgekehrt, und die Nase ist strenger geschützt. Eine Verwechslung kann deshalb in beide Richtungen zu einem Verstoß führen.
Weitere Friedfische in Hamburg
Wie Zährte gehören diese Arten zu den Friedfischen. Auch für sie gelten in Hamburg eigene Schonzeiten und Mindestmaße.
Häufige Fragen zu Zährte in Hamburg
Gelten für Zährte an der Küste andere Regeln als im Binnenland?
Nein, für Zährte unterscheidet Hamburg nicht zwischen Küste und Binnenland.
Gilt für Zährte in Hamburg ein Höchstmaß?
Nein, für Zährte gilt in Hamburg kein Höchstmaß. Sie dürfen den Fisch in jeder Größe über dem Mindestmaß mitnehmen.
Warum liegt die Schonzeit von Zährte in genau diesen Monaten?
Zährte ist in Hamburg das ganze Jahr geschont, es gibt also keine einzelnen Monate. Eine ganzjährige Schonung schützt vor allem seltene und gefährdete Arten.
Darf ich Zährte in der Schonzeit fangen und wieder zurücksetzen?
Nein, in der Schonzeit dürfen Sie Zährte nicht gezielt beangeln, auch nicht, um den Fisch zurückzusetzen. Beißt er trotzdem an, kommt er sofort schonend zurück ins Wasser. Angeln nur zum Zurücksetzen kann nach dem Tierschutzgesetz außerdem strafbar sein, weil der vernünftige Grund dafür fehlt.
Gibt es für Zährte in Hamburg ein Tageslimit?
Ein Tageslimit für Zährte legen vor allem die Vereine fest, es steht auf Ihrer Angelkarte. Einige Länder begrenzen den Fang einzelner Arten zusätzlich in ihrer Verordnung. Diese Grenzen sind in unserer Auswertung nicht erfasst, fragen Sie im Zweifel beim Fischereiamt nach.
Diese Angaben ersetzen keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind der Wortlaut der Landesverordnung und die Bedingungen Ihrer Angelkarte.