Wann darf ich Barbe in Schleswig-Holstein angeln?
Barbe dürfen Sie in Schleswig-Holstein an keinem Tag angeln oder mitnehmen, die Art ist das ganze Jahr geschont. Geht der Fisch trotzdem an den Haken oder ins Netz, setzen Sie ihn sofort schonend zurück.
Barbe ist das ganze Jahr geschont. Sie dürfen die Art an keinem Tag gezielt fangen oder mitnehmen. Ein Tier, das Sie trotzdem fangen oder finden, kommt sofort schonend zurück ins Wasser.
Ob Sie Barbe in Schleswig-Holstein mitnehmen dürfen, regelt die Fischereiverordnung des Landes. Ihre Angelkarte kann strengere Regeln hinzufügen.
Wer beim Spinnfischen die Stelle wechselt, kommt oft an ein anderes Gewässer oder einen anderen Abschnitt. Dort können andere Regeln auf der Angelkarte stehen.
Schonzeit und Mindestmaß für Barbe in allen Ländern
Das Mindestmaß für Barbe reicht von 35 Zentimetern in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz bis 50 Zentimetern in Sachsen. Die längste Schonzeit hat Thüringen mit 153 Tagen vom 1. April bis 31. August, die kürzeste Nordrhein-Westfalen mit 32 Tagen. Das ganze Jahr geschont ist Barbe in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin. Keine Schonzeit gilt in Niedersachsen. Die Nachbarländer von Schleswig-Holstein stehen zuerst, weil Angler im Grenzgebiet oft dort angeln.
| Bundesland | Schonzeit | Mindestmaß |
|---|---|---|
| Schleswig-Holstein | das ganze Jahr | keines |
| Mecklenburg-Vorpommern | das ganze Jahr | keines |
| Niedersachsen | keine | 35 cm |
| Baden-Württemberg | 1. Mai bis 15. Juni | 40 cm |
| Bayern | 1. Mai bis 30. Juni | 40 cm |
| Berlin | das ganze Jahr | keines |
| Brandenburg | 1. Mai bis 31. Juli | 40 cm |
| Hessen | 1. Mai bis 30. Juni | 40 cm |
| Nordrhein-Westfalen | 15. Mai bis 15. Juni | 35 cm |
| Rheinland-Pfalz | 1. Mai bis 15. Juni | 35 cm |
| Saarland | 15. März bis 15. Juni | 40 cm |
| Sachsen | 15. April bis 30. Juni | 50 cm |
| Sachsen-Anhalt | 1. April bis 30. Juni | 45 cm |
| Thüringen | 1. April bis 31. August | 40 cm |
Wie hoch ist das Bußgeld in Schleswig-Holstein?
Für Verstöße gegen die Fischereiregeln sieht das Gesetz in Schleswig-Holstein ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie gegen die Schonzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.
Wer die Regeln für Barbe in Schleswig-Holstein kontrolliert
Die Fischereiaufseher am Gewässer prüfen Schein, Angelkarte und Fang. Bestellt werden sie vom Fischereiamt, und der Gewässerbesitzer kann eigene, strengere Bedingungen ergänzen.
Wie unterscheidet sich Barbe von ähnlichen Fischen?
Barbe wird gelegentlich mit Gründling verwechselt. Die Barbe hat vier Barteln, also Bartfäden am Maul, der Gründling nur zwei. Achten Sie außerdem auf den Körper: Eine junge Barbe ist länger und schlanker als der gedrungene Gründling. Für die Barbe gelten fast überall eine Schonzeit, ein Mindestmaß oder sogar ein Schutz über das ganze Jahr. Für den Gründling gibt es nur in wenigen Ländern eine solche Regel. Wer eine junge Barbe für einen Gründling hält und mitnimmt, begeht deshalb leicht einen Verstoß.
Weitere Friedfische in Schleswig-Holstein
Wie Barbe gehören diese Arten zu den Friedfischen. Auch für sie gelten in Schleswig-Holstein eigene Schonzeiten und Mindestmaße.
Häufige Fragen zu Barbe in Schleswig-Holstein
Wann ist Barbe in Schleswig-Holstein geschont?
Barbe ist in Schleswig-Holstein das ganze Jahr geschont. Die Werte stammen aus der Fischereiverordnung des Landes.
Warum liegt die Schonzeit von Barbe in genau diesen Monaten?
Barbe ist in Schleswig-Holstein das ganze Jahr geschont, es gibt also keine einzelnen Monate. Eine ganzjährige Schonung schützt vor allem seltene und gefährdete Arten.
Wer kontrolliert die Schonzeit von Barbe in Schleswig-Holstein?
Fischereiaufseher kontrollieren am Wasser, ob Schonzeit und Mindestmaß eingehalten werden. Sie werden vom Fischereiamt des Landkreises bestellt und dürfen Fischereischein, Angelkarte und Fang sehen.
Darf ich Barbe in Schleswig-Holstein heute mitnehmen?
Nein, Barbe ist in Schleswig-Holstein heute geschont. Maßgeblich ist das Datum, an dem Sie angeln.
Gelten die Regeln für Barbe auch an privaten Gewässern?
Ja, die Landesregeln gelten grundsätzlich auch an privaten Seen und Flüssen. Einige Länder nehmen Fischteiche und abgeschlossene Zuchtgewässer davon aus. Fragen Sie im Zweifel beim Besitzer des Gewässers oder beim Fischereiamt nach.
Diese Angaben ersetzen keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind der Wortlaut der Landesverordnung und die Bedingungen Ihrer Angelkarte.