Wann darf Spießente in Sachsen-Anhalt bejagt werden?
Spießente dürfen Sie in Sachsen-Anhalt vom 1. Oktober bis zum 15. Januar jagen. Heute ist Jagdzeit, sie dauert noch bis zum 15. Januar.
Spießente ist in Sachsen-Anhalt eigens geregelt. Wer ein Revier nahe der Landesgrenze hat, sollte deshalb auch die Zeiten des Nachbarlandes kennen.
Elterntiere, die noch Junge versorgen, bleiben geschont, auch wenn für ihre Art gerade Jagdzeit ist.
In welchem Zeitraum ist Spießente in Sachsen-Anhalt jagdbar?
Eine Jagdzeit ist der Zeitraum, in dem Sie eine Wildart bejagen dürfen. Außerhalb dieser Zeit ist die Art geschont. Spießente ist in Sachsen-Anhalt vom 1. Oktober bis zum 15. Januar jagdbar.
Wie bei den meisten Wildarten spart die Jagdzeit von Spießente die Brut- und Setzzeit aus, damit die Tiere ihre Jungen ungestört großziehen. Elterntiere mit Jungen sind zusätzlich geschützt.
Jagdzeit für Spießente in allen Ländern
Eine Jagdzeit von 107 Tagen gilt für Spießente in 2 Ländern. Keine Jagdzeit, also das ganze Jahr geschont, gilt in Niedersachsen und Hessen. Die Nachbarländer von Sachsen-Anhalt stehen zuerst, weil Jäger im Grenzgebiet oft dort jagen.
| Bundesland | Jagdzeit |
|---|---|
| Sachsen-Anhalt | vom 1. Oktober bis zum 15. Januar jagdbar |
| Niedersachsen | das ganze Jahr geschont, eine Jagdzeit gibt es nicht |
| Bayern | vom 1. Oktober bis zum 15. Januar jagdbar |
| Hessen | das ganze Jahr geschont, eine Jagdzeit gibt es nicht |
Wie hoch ist das Bußgeld in Sachsen-Anhalt?
Für Verstöße gegen das Jagdrecht sieht das Gesetz in Sachsen-Anhalt ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie die Jagd außerhalb der Jagdzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.
Wer die Jagdzeit für Spießente in Sachsen-Anhalt kontrolliert
Die Kontrolle übernimmt die Jagdbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt. Pachtvertrag und Abschussplan dürfen strengere, aber keine lockereren Regeln enthalten.
Woran erkennen Sie Spießente sicher?
Spießente wird gelegentlich mit Pfeifente verwechselt. Der Erpel der Spießente trägt einen langen, spitz zulaufenden Schwanz, der ihr den Namen gibt, und einen dunkelbraunen Kopf. Der Erpel der Pfeifente hat einen rotbraunen Kopf mit hellgelber Stirn und einen graublauen Schnabel mit schwarzer Spitze. Weibchen und Erpel im schlichten Sommerkleid sind hellbraun und deutlich schwerer zu unterscheiden. Die Spießente hat nur in wenigen Ländern eine Jagdzeit, die Pfeifente in einigen mehr. Es kommt vor, dass die Pfeifente gejagt werden darf, während die Spießente im selben Land das ganze Jahr geschont ist. Wer dann eine Spießente für eine Pfeifente hält und schießt, verstößt gegen die Schonzeit.
Weiteres Federwild in Sachsen-Anhalt
Wie Spießente gehören diese Arten zum Federwild. Auch für sie gelten in Sachsen-Anhalt eigene Jagdzeiten.
Häufige Fragen zu Spießente in Sachsen-Anhalt
Weicht die Jagdzeit für Spießente in Sachsen-Anhalt von anderen Bundesländern ab?
Ja, bei Spießente weichen 2 der 3 anderen Länder, die die Art eigens regeln, mit ihrer Jagdzeit von Sachsen-Anhalt ab.
Welche Arten sehen Spießente ähnlich?
Spießente wird am häufigsten mit Pfeifente verwechselt. Der Erpel der Spießente trägt einen langen, spitz zulaufenden Schwanz, der ihr den Namen gibt, und einen dunkelbraunen Kopf. Der Erpel der Pfeifente hat einen rotbraunen Kopf mit hellgelber Stirn und einen graublauen Schnabel mit schwarzer Spitze. Weibchen und Erpel im schlichten Sommerkleid sind hellbraun und deutlich schwerer zu unterscheiden.
Brauche ich für die Jagd auf Spießente in Sachsen-Anhalt einen Jagdschein?
Ja, wer in Sachsen-Anhalt Spießente bejagen will, braucht einen gültigen Jagdschein. Dazu kommt die Erlaubnis, in einem bestimmten Revier zu jagen, etwa als Pächter oder mit einem Begehungsschein.
Warum liegt die Jagdzeit von Spießente in genau diesen Monaten?
Jagdzeiten liegen außerhalb der Brut- und Setzzeit, damit die Tiere ihre Jungen großziehen können. Wann diese Zeit liegt, hängt von der Art und vom Klima ab.
Wer kontrolliert die Jagdzeit von Spießente in Sachsen-Anhalt?
Die Jagdbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt überwacht die Jagdzeiten. Sie kann Jagdschein und Nachweise verlangen und Verstöße mit einem Bußgeld ahnden.
Widersprechen sich unsere Angaben und die Landesverordnung, gilt die Verordnung. Im Zweifel hilft die Jagdbehörde Ihres Landkreises.