Wann darf Spießente in Hessen bejagt werden?
Spießente dürfen Sie in Hessen an keinem Tag jagen, die Art hat keine Jagdzeit und ist das ganze Jahr geschont.
Der Bund gibt die Jagdzeiten vor, und Hessen darf für Spießente davon abweichen. Wer aus einem Nachbarland kommt, prüft die Zeiten deshalb neu.
Wild in Bewegung lässt sich schwerer bestimmen als vom Ansitz aus. Können Sie ein Tier nicht sicher ansprechen, schießen Sie nicht.
In welchem Zeitraum ist Spießente in Hessen jagdbar?
Eine Jagdzeit ist der Zeitraum, in dem Sie eine Wildart bejagen dürfen. Außerhalb dieser Zeit ist die Art geschont. Spießente ist in Hessen das ganze Jahr geschont, eine Jagdzeit gibt es nicht.
Die Jagdzeit von Spießente lässt die Brut- und Setzzeit frei, weil der Bestand in dieser Phase besonders verletzlich ist. Wer Junge versorgt, bleibt auch in der Jagdzeit geschont.
Wie weicht Hessen bei Spießente von den anderen Ländern ab?
Eine Jagdzeit von 107 Tagen gilt für Spießente in 2 Ländern. Keine Jagdzeit, also das ganze Jahr geschont, gilt in Hessen und Niedersachsen. Die Nachbarländer von Hessen stehen zuerst, weil Jäger im Grenzgebiet oft dort jagen.
| Bundesland | Jagdzeit |
|---|---|
| Hessen | das ganze Jahr geschont, eine Jagdzeit gibt es nicht |
| Bayern | vom 1. Oktober bis zum 15. Januar jagdbar |
| Niedersachsen | das ganze Jahr geschont, eine Jagdzeit gibt es nicht |
| Sachsen-Anhalt | vom 1. Oktober bis zum 15. Januar jagdbar |
Welches Bußgeld droht bei Spießente außerhalb der Jagdzeit?
Für Verstöße gegen das Jagdrecht sieht das Gesetz in Hessen ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie die Jagd außerhalb der Jagdzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.
Wer die Jagdzeit für Spießente in Hessen kontrolliert
Die Kontrolle übernimmt die Jagdbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt. Pachtvertrag und Abschussplan dürfen strengere, aber keine lockereren Regeln enthalten.
Wie unterscheidet sich Spießente von ähnlichen Arten?
Spießente wird gelegentlich mit Pfeifente verwechselt. Der Erpel der Spießente trägt einen langen, spitz zulaufenden Schwanz, der ihr den Namen gibt, und einen dunkelbraunen Kopf. Der Erpel der Pfeifente hat einen rotbraunen Kopf mit hellgelber Stirn und einen graublauen Schnabel mit schwarzer Spitze. Weibchen und Erpel im schlichten Sommerkleid sind hellbraun und deutlich schwerer zu unterscheiden. Die Spießente hat nur in wenigen Ländern eine Jagdzeit, die Pfeifente in einigen mehr. Es kommt vor, dass die Pfeifente gejagt werden darf, während die Spießente im selben Land das ganze Jahr geschont ist. Wer dann eine Spießente für eine Pfeifente hält und schießt, verstößt gegen die Schonzeit.
Weiteres Federwild in Hessen
Wie Spießente gehören diese Arten zum Federwild. Auch für sie gelten in Hessen eigene Jagdzeiten.
Häufige Fragen zu Spießente in Hessen
Mit welchen Arten wird Spießente häufig verwechselt?
Spießente wird am häufigsten mit Pfeifente verwechselt. Der Erpel der Spießente trägt einen langen, spitz zulaufenden Schwanz, der ihr den Namen gibt, und einen dunkelbraunen Kopf. Der Erpel der Pfeifente hat einen rotbraunen Kopf mit hellgelber Stirn und einen graublauen Schnabel mit schwarzer Spitze. Weibchen und Erpel im schlichten Sommerkleid sind hellbraun und deutlich schwerer zu unterscheiden.
Darf ich Spießente in Hessen heute bejagen?
Nein, Spießente ist in Hessen heute geschont. Maßgeblich ist das Datum, an dem Sie jagen.
Wann wurde die Jagdzeit für Spießente in Hessen zuletzt geändert?
Die Regel, aus der die Werte stammen, hat den Stand vom 20. Mai 2026. Zuletzt geprüft haben wir die Quelle am 9. September 2026.
Gilt die Jagdzeit für Spießente auch in Wildgehegen?
Nein, die Jagdzeiten gelten für frei lebendes Wild. Für Tiere in einem Gehege gelten die Auflagen der Genehmigung, die das Gehege braucht.
Was bedeutet Schonzeit bei Spießente?
Schonzeit heißt bei Wild die Zeit, in der eine Art nicht bejagt werden darf. Sie ist das Gegenstück zur Jagdzeit und liegt meist in der Zeit, in der die Tiere Junge bekommen und aufziehen.
Widersprechen sich unsere Angaben und die Landesverordnung, gilt die Verordnung. Im Zweifel hilft die Jagdbehörde Ihres Landkreises.