Wann darf Saatgans in Hamburg bejagt werden?
Saatgans dürfen Sie in Hamburg an keinem Tag jagen, die Art hat keine Jagdzeit und ist das ganze Jahr geschont.
Wer in Hamburg auf Saatgans jagt, sollte die Jagdzeit vor dem Anstellen kennen. Die Werte stammen aus der amtlichen Jagdzeitenregelung des Landes.
Ob Ansitz auf dem Hochsitz oder Pirsch: Die Jagdzeit gilt bei jeder Jagdart, auch wenn ein Tier nur kurz im Blickfeld auftaucht.
In welchem Zeitraum ist Saatgans in Hamburg jagdbar?
Eine Jagdzeit ist der Zeitraum, in dem Sie eine Wildart bejagen dürfen. Außerhalb dieser Zeit ist die Art geschont. Saatgans ist in Hamburg das ganze Jahr geschont, eine Jagdzeit gibt es nicht.
Die Jagdzeit von Saatgans liegt außerhalb der Zeit, in der die Tiere Junge bekommen und aufziehen. In dieser Brut- und Setzzeit reagiert der Bestand am empfindlichsten auf Störung. Elterntiere, die noch Junge versorgen, sind zusätzlich geschützt.
Wie weicht Hamburg bei Saatgans von den anderen Ländern ab?
Die längste Jagdzeit für Saatgans hat Sachsen-Anhalt mit 137 Tagen im Jahr, die kürzeste Bayern mit 76 Tagen. Keine Jagdzeit, also das ganze Jahr geschont, gilt in Hamburg, Niedersachsen, Hessen und Mecklenburg-Vorpommern. Die Nachbarländer von Hamburg stehen zuerst, weil Jäger im Grenzgebiet oft dort jagen.
| Bundesland | Jagdzeit |
|---|---|
| Hamburg | das ganze Jahr geschont, eine Jagdzeit gibt es nicht |
| Niedersachsen | das ganze Jahr geschont, eine Jagdzeit gibt es nicht |
| Bayern | vom 1. November bis zum 15. Januar jagdbar |
| Hessen | das ganze Jahr geschont, eine Jagdzeit gibt es nicht |
| Mecklenburg-Vorpommern | das ganze Jahr geschont, eine Jagdzeit gibt es nicht |
| Saarland | vom 1. November bis zum 15. Januar jagdbar |
| Sachsen-Anhalt | vom 1. September bis zum 15. Januar jagdbar |
| Thüringen | vom 1. November bis zum 15. Januar jagdbar |
Wie hoch ist das Bußgeld in Hamburg?
Für Verstöße gegen das Jagdrecht sieht das Gesetz in Hamburg ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie die Jagd außerhalb der Jagdzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.
Wer die Jagdzeit für Saatgans in Hamburg kontrolliert
Die Aufsicht liegt bei der Jagdbehörde des Kreises. Für ein einzelnes Revier können der Pachtvertrag und der Abschussplan eigene, strengere Bedingungen festlegen.
Mit welchen Arten wird Saatgans häufig verwechselt?
Saatgans wird gelegentlich mit Graugans verwechselt. Die Saatgans hat orangefarbene Füße ohne Rosa, wirkt dunkler und zeigt im Flug einen dunklen Rücken und einfarbig dunkle Flügelunterseiten. Die Graugans hat rosa Füße und einen kräftigen rosa bis orangefarbenen Schnabel. Im Flug sind bei ihr die Oberseite der Flügel und der Bürzel, also der hintere Rücken, hell. Die Saatgans ist in einigen Ländern das ganze Jahr geschont, in einigen anderen hat sie eine Jagdzeit. Die Graugans darf in den meisten Ländern gejagt werden. Wo die Saatgans geschont ist, begeht einen Verstoß, wer sie in einem gemischten Trupp für eine Graugans hält und schießt.
Weiteres Federwild in Hamburg
Wie Saatgans gehören diese Arten zum Federwild. Auch für sie gelten in Hamburg eigene Jagdzeiten.
Häufige Fragen zu Saatgans in Hamburg
Gilt der Schutz der Elterntiere bei Saatgans auch in der Jagdzeit?
Ja, Elterntiere, die noch Junge versorgen, dürfen auch in der Jagdzeit nicht bejagt werden. Der Schutz gilt, bis die Jungtiere selbstständig sind.
Wann darf Saatgans in Hamburg bejagt werden?
Saatgans dürfen Sie in Hamburg an keinem Tag jagen, die Art hat keine Jagdzeit und ist das ganze Jahr geschont. Die Werte stammen aus der Jagdzeitenregelung des Landes.
Weicht die Jagdzeit für Saatgans in Hamburg von anderen Bundesländern ab?
Ja, bei Saatgans weichen 4 der 7 anderen Länder, die die Art eigens regeln, mit ihrer Jagdzeit von Hamburg ab.
Darf Saatgans in Naturschutzgebieten bejagt werden?
In Naturschutzgebieten kann die Jagd auf Saatgans zusätzlich eingeschränkt oder ganz verboten sein. Das regelt die Verordnung des jeweiligen Schutzgebiets, sie gilt neben den Jagdzeiten.
Gilt für Saatgans ein Abschussplan?
Nein, einen Abschussplan schreibt das Bundesjagdgesetz nur für Schalenwild außer Schwarzwild sowie für Auerwild, Birkwild und Rackelwild vor. Saatgans gehört nicht dazu. Die Länder dürfen vom Bundesjagdgesetz abweichen und regeln das in ihrem Jagdgesetz.
Rechtlich bindend ist allein die amtliche Jagdzeitenregelung von Hamburg, dazu kommen die Bedingungen Ihres Reviers.