Wann darf Marderhund in Niedersachsen bejagt werden?
Marderhund dürfen Sie in Niedersachsen je nach Alter und Geschlecht zu unterschiedlichen Zeiten jagen. Jungmarderhunde dürfen Sie das ganze Jahr jagen, alle übrigen Tiere vom 1. September bis zum 28. Februar. Heute ist für alle Jagdzeit.
Wer ein Revier nahe der Landesgrenze hat, prüft die Jagdzeit für Marderhund in beiden Ländern, denn jedes Land darf vom Bund abweichen.
Vor einer Gesellschaftsjagd sollte feststehen, welche Wildarten an diesem Tag überhaupt bejagt werden dürfen.
In welchem Zeitraum ist Marderhund in Niedersachsen jagdbar?
Eine Jagdzeit ist der Zeitraum, in dem Sie eine Wildart bejagen dürfen. Außerhalb dieser Zeit ist die Art geschont. Marderhund ist in Niedersachsen je nach Alter und Geschlecht in unterschiedlichen Zeiträumen jagdbar.
Die Jagdzeit von Marderhund liegt außerhalb der Zeit, in der die Tiere Junge bekommen und aufziehen. In dieser Brut- und Setzzeit reagiert der Bestand am empfindlichsten auf Störung. Elterntiere, die noch Junge versorgen, sind zusätzlich geschützt.
Unterscheidet sich die Jagdzeit für Marderhund nach Alter oder Geschlecht?
Für Marderhund nennt Niedersachsen 2 Gruppen nach Alter und Geschlecht.
| Altersklasse | Jagdzeit | Status heute |
|---|---|---|
| allgemein | vom 1. September bis zum 28. Februar jagdbar | Bejagbar |
| Jungmarderhunde | das ganze Jahr jagdbar | Bejagbar |
Wie weicht Niedersachsen bei Marderhund von den anderen Ländern ab?
Die längste Jagdzeit für Marderhund hat das Saarland mit 243 Tagen im Jahr, die kürzeste Berlin mit 123 Tagen. Das ganze Jahr jagdbar ist Marderhund in Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen, Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen. Die Nachbarländer von Niedersachsen stehen zuerst, weil Jäger im Grenzgebiet oft dort jagen.
| Bundesland | Jagdzeit |
|---|---|
| Niedersachsen | vom 1. September bis zum 28. Februar jagdbar |
| Brandenburg | das ganze Jahr jagdbar |
| Bremen | vom 1. September bis zum 28. Februar jagdbar |
| Hamburg | das ganze Jahr jagdbar |
| Hessen | das ganze Jahr jagdbar |
| Mecklenburg-Vorpommern | das ganze Jahr jagdbar |
| Nordrhein-Westfalen | vom 1. September bis zum 28. Februar jagdbar |
| Sachsen-Anhalt | das ganze Jahr jagdbar |
| Schleswig-Holstein | das ganze Jahr jagdbar |
| Thüringen | das ganze Jahr jagdbar |
| Baden-Württemberg | das ganze Jahr jagdbar |
| Bayern | das ganze Jahr jagdbar |
| Berlin | vom 1. Oktober bis zum 31. Januar jagdbar |
| Rheinland-Pfalz | vom 1. August bis zum 28. Februar jagdbar |
| Saarland | vom 1. Juli bis zum 28. Februar jagdbar |
| Sachsen | das ganze Jahr jagdbar |
Wie hoch ist das Bußgeld in Niedersachsen?
Für Verstöße gegen das Jagdrecht sieht das Gesetz in Niedersachsen ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie die Jagd außerhalb der Jagdzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.
Wer die Jagdzeit für Marderhund in Niedersachsen kontrolliert
Die Aufsicht liegt bei der Jagdbehörde des Kreises. Für ein einzelnes Revier können der Pachtvertrag und der Abschussplan eigene, strengere Bedingungen festlegen.
Mit welchen Arten wird Marderhund häufig verwechselt?
Marderhund wird gelegentlich mit Waschbär verwechselt. Der Marderhund hat einen kurzen Schwanz ohne Ringe und Pfoten ohne fingerartige Zehen. Sein Fell ist graubraun, und seine Gesichtsmaske ist weniger scharf abgesetzt als die schwarze Augenmaske des Waschbären. Der Waschbär hat einen geringelten Schwanz und Pfoten mit beweglichen, fingerartigen Zehen. Beide eingewanderten Arten werden in der Praxis oft verwechselt. Marderhund und Waschbär dürfen in den meisten Ländern das ganze Jahr gejagt werden. In einigen Ländern beginnt die Jagdzeit für den Waschbären aber früher als für den Marderhund. Wer in dieser Zeit einen Marderhund für einen Waschbären hält und schießt, verstößt gegen die Schonzeit des Marderhunds.
Weiteres Haarwild in Niedersachsen
Wie Marderhund gehören diese Arten zum Haarwild. Auch für sie gelten in Niedersachsen eigene Jagdzeiten.
Häufige Fragen zu Marderhund in Niedersachsen
Brauche ich für die Jagd auf Marderhund in Niedersachsen einen Jagdschein?
Ja, wer in Niedersachsen Marderhund bejagen will, braucht einen gültigen Jagdschein. Dazu kommt die Erlaubnis, in einem bestimmten Revier zu jagen, etwa als Pächter oder mit einem Begehungsschein.
Mit welchen Arten wird Marderhund häufig verwechselt?
Marderhund wird am häufigsten mit Waschbär verwechselt. Der Marderhund hat einen kurzen Schwanz ohne Ringe und Pfoten ohne fingerartige Zehen. Sein Fell ist graubraun, und seine Gesichtsmaske ist weniger scharf abgesetzt als die schwarze Augenmaske des Waschbären. Der Waschbär hat einen geringelten Schwanz und Pfoten mit beweglichen, fingerartigen Zehen. Beide eingewanderten Arten werden in der Praxis oft verwechselt.
Darf ich Marderhund in Niedersachsen heute bejagen?
Ja, Marderhund darf in Niedersachsen heute bejagt werden. Maßgeblich ist das Datum, an dem Sie jagen.
Gilt der Schutz der Elterntiere bei Marderhund auch in der Jagdzeit?
Ja, Elterntiere, die noch Junge versorgen, dürfen auch in der Jagdzeit nicht bejagt werden. Der Schutz gilt, bis die Jungtiere selbstständig sind.
Darf Marderhund bei großen Wildschäden auch außerhalb der Jagdzeit bejagt werden?
Ja, aber nur mit Genehmigung. Die Jagdbehörde kann die Schonzeit bei großen Wildschäden für ein bestimmtes Gebiet und eine bestimmte Zeit aufheben, auf eigene Faust ist das nicht erlaubt.
Rechtlich bindend ist allein die amtliche Jagdzeitenregelung von Niedersachsen, dazu kommen die Bedingungen Ihres Reviers.