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Schonzeit und Mindestmaß für Zope in 6 Bundesländern

Schonzeit und Mindestmaß für Zope unterscheiden sich von Land zu Land, manchmal um Wochen und mehrere Zentimeter. Der wissenschaftliche Name von Zope lautet Ballerus ballerus.

Schonzeit und Mindestmaß für Zope je Bundesland

Das Mindestmaß für Zope beträgt in allen 2 Ländern mit Mindestmaß 20 Zentimeter. Die längste Schonzeit hat Berlin mit 92 Tagen vom 1. März bis 31. Mai, die kürzeste Mecklenburg-Vorpommern mit 61 Tagen. Das ganze Jahr geschont ist Zope in Bayern, Sachsen und Schleswig-Holstein. Jedes Land führt zu den Einzelheiten mit Bußgeld und amtlicher Quelle.

Zope: Schonzeit und Mindestmaß je Bundesland
BundeslandSchonzeitMindestmaß
Bayerndas ganze Jahr geschontkeines
Berlinvom 1. März bis zum 31. Mai geschont20 cm
Brandenburgvom 1. März bis zum 31. Mai geschont20 cm
Mecklenburg-Vorpommernvom 1. April bis zum 31. Mai geschontkeines
Sachsendas ganze Jahr geschontkeines
Schleswig-Holsteindas ganze Jahr geschontkeines

Woran Sie Zope sicher erkennen

Eine Art, mit der Zope häufig verwechselt wird, ist uns nicht bekannt.

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Häufige Fragen zu Zope

Wie heißt Zope wissenschaftlich?

Der wissenschaftliche Name von Zope lautet Ballerus ballerus.

Gibt es für Zope ein Bundesland ohne Schonzeit?

Nein, alle 6 Länder, die Zope eigens regeln, legen eine Schonzeit fest.

Mit welchen Fischen wird Zope häufig verwechselt?

Eine Art, mit der Zope häufig verwechselt wird, ist uns nicht bekannt.

In welchem Bundesland ist die Schonzeit für Zope am längsten?

Die längste Schonzeit für Zope hat Berlin mit 92 Tagen, vom 1. März bis 31. Mai. Das ganze Jahr geschont ist Zope in Bayern, Sachsen und Schleswig-Holstein.

Verbindlich sind die Fischereiverordnungen der Länder in ihrer aktuellen Fassung und die Regeln auf Ihrer Angelkarte. Stand und Prüfdatum stehen bei jedem Land in der Quellenangabe.