Wann darf Wolfshybrid in Schleswig-Holstein bejagt werden?
Wolfshybrid dürfen Sie in Schleswig-Holstein das ganze Jahr jagen, eine Schonzeit gibt es nicht. Elterntiere, die noch Junge versorgen, bleiben trotzdem geschützt.
Wer Wolfshybrid in Schleswig-Holstein außerhalb der Jagdzeit erlegt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Höhe des Bußgelds legt die Behörde im Einzelfall fest.
Bei einer Drückjagd mit vielen Schützen muss jedes Tier vor dem Schuss sicher angesprochen sein. Unter Zeitdruck passieren Verwechslungen leichter.
In welchem Zeitraum ist Wolfshybrid in Schleswig-Holstein jagdbar?
Eine Jagdzeit ist der Zeitraum, in dem Sie eine Wildart bejagen dürfen. Außerhalb dieser Zeit ist die Art geschont. Wolfshybrid ist in Schleswig-Holstein das ganze Jahr jagdbar.
Die Jagdzeit von Wolfshybrid lässt die Brut- und Setzzeit frei, weil der Bestand in dieser Phase besonders verletzlich ist. Wer Junge versorgt, bleibt auch in der Jagdzeit geschont.
Wie weicht Schleswig-Holstein bei Wolfshybrid von den anderen Ländern ab?
Das ganze Jahr jagdbar ist Wolfshybrid in Schleswig-Holstein, Brandenburg und Hessen. Die Nachbarländer von Schleswig-Holstein stehen zuerst, weil Jäger im Grenzgebiet oft dort jagen.
| Bundesland | Jagdzeit |
|---|---|
| Schleswig-Holstein | das ganze Jahr jagdbar |
| Brandenburg | das ganze Jahr jagdbar |
| Hessen | das ganze Jahr jagdbar |
Was kostet ein Verstoß gegen die Jagdzeit in Schleswig-Holstein?
Für Verstöße gegen das Jagdrecht sieht das Gesetz in Schleswig-Holstein ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie die Jagd außerhalb der Jagdzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.
Wer die Jagdzeit für Wolfshybrid in Schleswig-Holstein kontrolliert
Für die Einhaltung der Jagdzeiten ist die Jagdbehörde des jeweiligen Kreises zuständig. Strengere Vorgaben können im Pachtvertrag und im Abschussplan stehen.
Mit welchen Arten wird Wolfshybrid häufig verwechselt?
Wolfshybrid wird gelegentlich mit Wolf verwechselt. Ein Wolfshybrid ist ein Mischling aus Wolf und Hund. Bei einem in Deutschland nachgewiesenen Wurf von Mischlingen fielen ein schwarzgraues Fell, ein kleinerer, leichterer Körper und kürzere Fangzähne auf. Ob ein Tier sicher ein Mischling ist, bestätigt erst eine genetische Untersuchung. Wolfshybriden dürfen nur in wenigen Ländern gejagt werden. Der Wolf fällt seit April 2026 zwar unter das Jagdrecht, darf aber nur unter besonderen Voraussetzungen geschossen werden. Wer einen Wolf für einen Mischling hält und schießt, tötet ein geschütztes Tier. Genau davor warnt die Wolf-Beratungsstelle des Bundes: Ohne Schutz für Mischlinge würden Wölfe als vermeintliche Mischlinge geschossen.
Weiteres Haarwild in Schleswig-Holstein
Wie Wolfshybrid gehören diese Arten zum Haarwild. Auch für sie gelten in Schleswig-Holstein eigene Jagdzeiten.
Häufige Fragen zu Wolfshybrid in Schleswig-Holstein
Gilt für Wolfshybrid ein Abschussplan?
Nein, einen Abschussplan schreibt das Bundesjagdgesetz nur für Schalenwild außer Schwarzwild sowie für Auerwild, Birkwild und Rackelwild vor. Wolfshybrid gehört nicht dazu. Die Länder dürfen vom Bundesjagdgesetz abweichen und regeln das in ihrem Jagdgesetz.
Weicht die Jagdzeit für Wolfshybrid in Schleswig-Holstein von anderen Bundesländern ab?
Nein, alle 2 anderen Länder, die Wolfshybrid eigens regeln, haben dieselbe Jagdzeit wie Schleswig-Holstein.
Gilt der Schutz der Elterntiere bei Wolfshybrid auch in der Jagdzeit?
Ja, Elterntiere, die noch Junge versorgen, dürfen auch in der Jagdzeit nicht bejagt werden. Der Schutz gilt, bis die Jungtiere selbstständig sind.
Wann wurde die Jagdzeit für Wolfshybrid in Schleswig-Holstein zuletzt geändert?
Die Regel, aus der die Werte stammen, hat den Stand vom 16. Juli 2024. Zuletzt geprüft haben wir die Quelle am 9. September 2026.
Brauche ich für die Jagd auf Wolfshybrid in Schleswig-Holstein einen Jagdschein?
Ja, wer in Schleswig-Holstein Wolfshybrid bejagen will, braucht einen gültigen Jagdschein. Dazu kommt die Erlaubnis, in einem bestimmten Revier zu jagen, etwa als Pächter oder mit einem Begehungsschein.
Verbindlich sind die Jagdzeitenregelung von Schleswig-Holstein in ihrer aktuellen Fassung und der Abschussplan Ihres Reviers.