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Wann darf Türkentaube in Baden-Württemberg bejagt werden?

Türkentaube dürfen Sie in Baden-Württemberg vom 1. November bis zum 10. Februar jagen. Heute ist Schonzeit, die Jagdzeit beginnt wieder am 1. November.

Jagdzeit
1. November bis 10. Februar
Gruppen nach Alter und Geschlecht
1
Status heute
Geschont
Bußgeld bis zu
5.000 Euro

Wer in Baden-Württemberg auf Türkentaube jagt, sollte die Jagdzeit vor dem Anstellen kennen. Die Werte stammen aus der amtlichen Jagdzeitenregelung des Landes.

Beim Einzelansitz bleibt Zeit, ein Tier in Ruhe zu bestimmen. Das lohnt sich besonders bei Arten, die sich ähnlich sehen.

Ab wann und bis wann gilt die Jagdzeit für Türkentaube in Baden-Württemberg?

Eine Jagdzeit ist der Zeitraum, in dem Sie eine Wildart bejagen dürfen. Außerhalb dieser Zeit ist die Art geschont. Türkentaube ist in Baden-Württemberg vom 1. November bis zum 10. Februar jagdbar.

Die Jagdzeit von Türkentaube lässt die Brut- und Setzzeit frei, weil der Bestand in dieser Phase besonders verletzlich ist. Wer Junge versorgt, bleibt auch in der Jagdzeit geschont.

JFMAMJJASONDheute
Jagdzeitgeschont

Wie weicht Baden-Württemberg bei Türkentaube von den anderen Ländern ab?

Die längste Jagdzeit für Türkentaube hat Bayern mit 112 Tagen im Jahr, die kürzeste Niedersachsen mit 61 Tagen. Keine Jagdzeit, also das ganze Jahr geschont, gilt in Hessen, Hamburg, Saarland und Sachsen-Anhalt. Die Nachbarländer von Baden-Württemberg stehen zuerst, weil Jäger im Grenzgebiet oft dort jagen.

Jagdzeit für Türkentaube in 7 Bundesländern
BundeslandJagdzeit
Baden-Württembergvom 1. November bis zum 10. Februar jagdbar
Bayernvom 1. November bis zum 20. Februar jagdbar
Hessendas ganze Jahr geschont, eine Jagdzeit gibt es nicht
Hamburgdas ganze Jahr geschont, eine Jagdzeit gibt es nicht
Niedersachsenvom 1. November bis zum 31. Dezember jagdbar
Saarlanddas ganze Jahr geschont, eine Jagdzeit gibt es nicht
Sachsen-Anhaltdas ganze Jahr geschont, eine Jagdzeit gibt es nicht

Was kostet ein Verstoß gegen die Jagdzeit in Baden-Württemberg?

Für Verstöße gegen das Jagdrecht sieht das Gesetz in Baden-Württemberg ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie die Jagd außerhalb der Jagdzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.

Wer die Jagdzeit für Türkentaube in Baden-Württemberg kontrolliert

Zuständig für die Kontrolle im Revier ist die Jagdbehörde des Landkreises. Der Pachtvertrag und der Abschussplan können strengere Vorgaben für ein Revier setzen.

Mit welchen Arten wird Türkentaube häufig verwechselt?

Eine Art, mit der Türkentaube häufig verwechselt wird, ist uns nicht bekannt.

Können Sie ein Tier nicht sicher ansprechen, vergleichen Sie die Merkmale der Verwechslungsart. Im Zweifel warten Sie und schießen nicht.

Weiteres Federwild in Baden-Württemberg

Wie Türkentaube gehören diese Arten zum Federwild. Auch für sie gelten in Baden-Württemberg eigene Jagdzeiten.

Häufige Fragen zu Türkentaube in Baden-Württemberg

Darf Türkentaube bei großen Wildschäden auch außerhalb der Jagdzeit bejagt werden?

Ja, aber nur mit Genehmigung. Die Jagdbehörde kann die Schonzeit bei großen Wildschäden für ein bestimmtes Gebiet und eine bestimmte Zeit aufheben, auf eigene Faust ist das nicht erlaubt.

Brauche ich für die Jagd auf Türkentaube in Baden-Württemberg einen Jagdschein?

Ja, wer in Baden-Württemberg Türkentaube bejagen will, braucht einen gültigen Jagdschein. Dazu kommt die Erlaubnis, in einem bestimmten Revier zu jagen, etwa als Pächter oder mit einem Begehungsschein.

Weicht die Jagdzeit für Türkentaube in Baden-Württemberg von anderen Bundesländern ab?

Ja, bei Türkentaube weichen 6 der 6 anderen Länder, die die Art eigens regeln, mit ihrer Jagdzeit von Baden-Württemberg ab.

Gilt für Türkentaube ein Abschussplan?

Nein, einen Abschussplan schreibt das Bundesjagdgesetz nur für Schalenwild außer Schwarzwild sowie für Auerwild, Birkwild und Rackelwild vor. Türkentaube gehört nicht dazu. Die Länder dürfen vom Bundesjagdgesetz abweichen und regeln das in ihrem Jagdgesetz.

Was kostet ein Verstoß gegen die Jagdzeit von Türkentaube in Baden-Württemberg?

Für Verstöße gegen das Jagdrecht sieht das Gesetz in Baden-Württemberg ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie die Jagd außerhalb der Jagdzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.

Diese Angaben ersetzen keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind der Wortlaut der Landesverordnung und die Bedingungen Ihres Pachtvertrags.