Wann darf Iltis im Saarland bejagt werden?
Iltis dürfen Sie im Saarland an keinem Tag jagen, die Art hat keine Jagdzeit und ist das ganze Jahr geschont.
Die Jagdzeit für Iltis legt im Saarland die Jagdzeitenregelung des Landes fest. Bei manchen Arten unterscheidet sie nach Alter und Geschlecht.
Elterntiere, die noch Junge versorgen, bleiben geschont, auch wenn für ihre Art gerade Jagdzeit ist.
Was die Jagdzeit für Iltis im Saarland bedeutet
Eine Jagdzeit ist der Zeitraum, in dem Sie eine Wildart bejagen dürfen. Außerhalb dieser Zeit ist die Art geschont. Iltis ist im Saarland das ganze Jahr geschont, eine Jagdzeit gibt es nicht.
Wie bei den meisten Wildarten spart die Jagdzeit von Iltis die Brut- und Setzzeit aus, damit die Tiere ihre Jungen ungestört großziehen. Elterntiere mit Jungen sind zusätzlich geschützt.
Was gilt für Iltis in den Nachbarländern vom Saarland?
Die längste Jagdzeit für Iltis hat Bayern mit 212 Tagen im Jahr, die kürzeste Nordrhein-Westfalen mit 136 Tagen. Keine Jagdzeit, also das ganze Jahr geschont, gilt im Saarland, Hamburg und Sachsen-Anhalt. Die Nachbarländer von Saarland stehen zuerst, weil Jäger im Grenzgebiet oft dort jagen.
| Bundesland | Jagdzeit |
|---|---|
| Saarland | das ganze Jahr geschont, eine Jagdzeit gibt es nicht |
| Baden-Württemberg | vom 1. Oktober bis zum 15. Februar jagdbar |
| Bayern | vom 1. August bis zum 28. Februar jagdbar |
| Bremen | vom 1. September bis zum 31. Januar jagdbar |
| Hamburg | das ganze Jahr geschont, eine Jagdzeit gibt es nicht |
| Nordrhein-Westfalen | vom 16. Oktober bis zum 28. Februar jagdbar |
| Sachsen-Anhalt | das ganze Jahr geschont, eine Jagdzeit gibt es nicht |
| Schleswig-Holstein | vom 16. Oktober bis zum 28. Februar jagdbar |
| Thüringen | vom 1. September bis zum 28. Februar jagdbar |
Welches Bußgeld droht bei Iltis außerhalb der Jagdzeit?
Für Verstöße gegen das Jagdrecht sieht das Gesetz im Saarland ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie die Jagd außerhalb der Jagdzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.
Wer die Jagdzeit für Iltis im Saarland kontrolliert
Die Kontrolle übernimmt die Jagdbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt. Pachtvertrag und Abschussplan dürfen strengere, aber keine lockereren Regeln enthalten.
Mit welchen Arten wird Iltis häufig verwechselt?
Iltis wird gelegentlich mit Mink verwechselt. Den Iltis erkennen Sie an seiner weißen Gesichtsmaske und den weiß gerandeten Ohren. Der Mink ist einheitlich dunkelbraun, hat nur einen hellen Fleck am Unterkiefer und eine immer dunkle Oberlippe. Er ist außerdem gleich groß oder größer als der Iltis, hat einen flacheren Kopf und kürzere Beine. Der Iltis hat nur in einem Teil der Länder eine Jagdzeit und ist in wenigen ganz geschützt. Der Mink darf dagegen in den meisten Ländern das ganze Jahr gejagt werden. Wer einen geschützten Iltis für einen Mink hält und schießt, begeht einen Verstoß.
Weiteres Haarwild im Saarland
Wie Iltis gehören diese Arten zum Haarwild. Auch für sie gelten im Saarland eigene Jagdzeiten.
Häufige Fragen zu Iltis im Saarland
Brauche ich für die Jagd auf Iltis im Saarland einen Jagdschein?
Ja, wer im Saarland Iltis bejagen will, braucht einen gültigen Jagdschein. Dazu kommt die Erlaubnis, in einem bestimmten Revier zu jagen, etwa als Pächter oder mit einem Begehungsschein.
Wann darf Iltis im Saarland bejagt werden?
Iltis dürfen Sie im Saarland an keinem Tag jagen, die Art hat keine Jagdzeit und ist das ganze Jahr geschont. Die Werte stammen aus der Jagdzeitenregelung des Landes.
Gilt der Schutz der Elterntiere bei Iltis auch in der Jagdzeit?
Ja, Elterntiere, die noch Junge versorgen, dürfen auch in der Jagdzeit nicht bejagt werden. Der Schutz gilt, bis die Jungtiere selbstständig sind.
Wann wurde die Jagdzeit für Iltis im Saarland zuletzt geändert?
Die Regel, aus der die Werte stammen, hat den Stand vom 13. Januar 2022. Zuletzt geprüft haben wir die Quelle am 9. September 2026.
Darf Iltis in Naturschutzgebieten bejagt werden?
In Naturschutzgebieten kann die Jagd auf Iltis zusätzlich eingeschränkt oder ganz verboten sein. Das regelt die Verordnung des jeweiligen Schutzgebiets, sie gilt neben den Jagdzeiten.
Widersprechen sich unsere Angaben und die Landesverordnung, gilt die Verordnung. Im Zweifel hilft die Jagdbehörde Ihres Landkreises.