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Wann darf Fuchs in Schleswig-Holstein bejagt werden?

Fuchs dürfen Sie in Schleswig-Holstein vom 1. Juli bis zum 28. Februar jagen. Heute ist Jagdzeit, sie dauert noch bis zum 28. Februar.

Jagdzeit
1. Juli bis 28. Februar
Gruppen nach Alter und Geschlecht
1
Status heute
Bejagbar
Bußgeld bis zu
5.000 Euro

Die Jagdzeit für Fuchs in Schleswig-Holstein gilt bei jeder Jagdart. Ob Ansitz, Pirsch oder Drückjagd, an den Zeiten ändert das nichts.

Beim Einzelansitz bleibt Zeit, ein Tier in Ruhe zu bestimmen. Das lohnt sich besonders bei Arten, die sich ähnlich sehen.

In welchem Zeitraum ist Fuchs in Schleswig-Holstein jagdbar?

Eine Jagdzeit ist der Zeitraum, in dem Sie eine Wildart bejagen dürfen. Außerhalb dieser Zeit ist die Art geschont. Fuchs ist in Schleswig-Holstein vom 1. Juli bis zum 28. Februar jagdbar.

Die Jagdzeit von Fuchs lässt die Brut- und Setzzeit frei, weil der Bestand in dieser Phase besonders verletzlich ist. Wer Junge versorgt, bleibt auch in der Jagdzeit geschont.

JFMAMJJASONDheute
Jagdzeitgeschont

Jagdzeit für Fuchs in allen Ländern

Die längste Jagdzeit für Fuchs hat Niedersachsen mit 258 Tagen im Jahr, die kürzeste Berlin mit 92 Tagen. Das ganze Jahr jagdbar ist Fuchs in Bayern. Die Nachbarländer von Schleswig-Holstein stehen zuerst, weil Jäger im Grenzgebiet oft dort jagen.

Jagdzeit für Fuchs in 9 Bundesländern
BundeslandJagdzeit
Schleswig-Holsteinvom 1. Juli bis zum 28. Februar jagdbar
Niedersachsenvom 16. Juni bis zum 28. Februar jagdbar
Baden-Württembergvom 1. Juli bis zum 15. Februar jagdbar
Bayerndas ganze Jahr jagdbar
Berlinvom 1. November bis zum 31. Januar jagdbar
Nordrhein-Westfalenvom 16. Juli bis zum 28. Februar jagdbar
Rheinland-Pfalzvom 1. August bis zum 28. Februar jagdbar
Saarlandvom 1. Juli bis zum 28. Februar jagdbar
Sachsen-Anhaltvom 1. August bis zum 28. Februar jagdbar

Welches Bußgeld droht bei Fuchs außerhalb der Jagdzeit?

Für Verstöße gegen das Jagdrecht sieht das Gesetz in Schleswig-Holstein ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie die Jagd außerhalb der Jagdzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.

Wer die Jagdzeit für Fuchs in Schleswig-Holstein kontrolliert

Die Aufsicht liegt bei der Jagdbehörde des Kreises. Für ein einzelnes Revier können der Pachtvertrag und der Abschussplan eigene, strengere Bedingungen festlegen.

Mit welchen Arten wird Fuchs häufig verwechselt?

Eine Art, mit der Fuchs häufig verwechselt wird, ist uns nicht bekannt.

Dieselbe Art kann je nach Alter und Geschlecht unterschiedliche Jagdzeiten haben. Prüfen Sie deshalb vor dem Schuss, zu welcher Gruppe das Tier gehört.

Weiteres Haarwild in Schleswig-Holstein

Wie Fuchs gehören diese Arten zum Haarwild. Auch für sie gelten in Schleswig-Holstein eigene Jagdzeiten.

Häufige Fragen zu Fuchs in Schleswig-Holstein

Darf ich Fuchs in Schleswig-Holstein heute bejagen?

Ja, Fuchs darf in Schleswig-Holstein heute bejagt werden. Die Jagdzeit endet am 28. Februar, in 136 Tagen. Maßgeblich ist das Datum, an dem Sie jagen.

Gilt der Schutz der Elterntiere bei Fuchs auch in der Jagdzeit?

Ja, Elterntiere, die noch Junge versorgen, dürfen auch in der Jagdzeit nicht bejagt werden. Der Schutz gilt, bis die Jungtiere selbstständig sind.

Darf Fuchs in Naturschutzgebieten bejagt werden?

In Naturschutzgebieten kann die Jagd auf Fuchs zusätzlich eingeschränkt oder ganz verboten sein. Das regelt die Verordnung des jeweiligen Schutzgebiets, sie gilt neben den Jagdzeiten.

Brauche ich für die Jagd auf Fuchs in Schleswig-Holstein einen Jagdschein?

Ja, wer in Schleswig-Holstein Fuchs bejagen will, braucht einen gültigen Jagdschein. Dazu kommt die Erlaubnis, in einem bestimmten Revier zu jagen, etwa als Pächter oder mit einem Begehungsschein.

Warum liegt die Jagdzeit von Fuchs in genau diesen Monaten?

Jagdzeiten liegen außerhalb der Brut- und Setzzeit, damit die Tiere ihre Jungen großziehen können. Wann diese Zeit liegt, hängt von der Art und vom Klima ab.

Rechtlich bindend ist allein die amtliche Jagdzeitenregelung von Schleswig-Holstein, dazu kommen die Bedingungen Ihres Reviers.