Wann darf Bergente in Bayern bejagt werden?
Bergente dürfen Sie in Bayern vom 1. Oktober bis zum 15. Januar jagen. Heute ist Jagdzeit, sie dauert noch bis zum 15. Januar.
Die Jagdzeit für Bergente in Bayern gilt bei jeder Jagdart. Ob Ansitz, Pirsch oder Drückjagd, an den Zeiten ändert das nichts.
Bei einer Drückjagd mit vielen Schützen muss jedes Tier vor dem Schuss sicher angesprochen sein. Unter Zeitdruck passieren Verwechslungen leichter.
Was die Jagdzeit für Bergente in Bayern bedeutet
Eine Jagdzeit ist der Zeitraum, in dem Sie eine Wildart bejagen dürfen. Außerhalb dieser Zeit ist die Art geschont. Bergente ist in Bayern vom 1. Oktober bis zum 15. Januar jagdbar.
Die Jagdzeit von Bergente lässt die Brut- und Setzzeit frei, weil der Bestand in dieser Phase besonders verletzlich ist. Wer Junge versorgt, bleibt auch in der Jagdzeit geschont.
Wie weicht Bayern bei Bergente von den anderen Ländern ab?
Eine Jagdzeit von 107 Tagen gilt für Bergente in 2 Ländern. Keine Jagdzeit, also das ganze Jahr geschont, gilt in Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen. Die Nachbarländer von Bayern stehen zuerst, weil Jäger im Grenzgebiet oft dort jagen.
| Bundesland | Jagdzeit |
|---|---|
| Bayern | vom 1. Oktober bis zum 15. Januar jagdbar |
| Hessen | das ganze Jahr geschont, eine Jagdzeit gibt es nicht |
| Mecklenburg-Vorpommern | das ganze Jahr geschont, eine Jagdzeit gibt es nicht |
| Niedersachsen | das ganze Jahr geschont, eine Jagdzeit gibt es nicht |
| Sachsen-Anhalt | vom 1. Oktober bis zum 15. Januar jagdbar |
Was kostet ein Verstoß gegen die Jagdzeit in Bayern?
Für Verstöße gegen das Jagdrecht sieht das Gesetz in Bayern ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro vor. Für einzelne Verstöße wie die Jagd außerhalb der Jagdzeit kann der Rahmen niedriger sein, und die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.
Wer die Jagdzeit für Bergente in Bayern kontrolliert
Die Aufsicht liegt bei der Jagdbehörde des Kreises. Für ein einzelnes Revier können der Pachtvertrag und der Abschussplan eigene, strengere Bedingungen festlegen.
Woran erkennen Sie Bergente sicher?
Bergente wird gelegentlich mit Reiherente verwechselt. Der Bergente fehlt der lange Federschopf am Hinterkopf, den die Reiherente trägt. Ihr Rücken ist hellgrau statt schwarz, und ihr breiter Schnabel hat nur an der Spitze einen schmalen schwarzen Fleck. Weil sich beide Arten miteinander kreuzen, sind Mischlinge noch schwerer zu bestimmen. Die Reiherente hat nur in wenigen Ländern eine Jagdzeit, die Bergente in noch weniger. Die Bergente brütet in Deutschland kaum und gehört zu den seltensten Brutvögeln des Landes. Wer eine Bergente in einem gemischten Schwarm für eine Reiherente hält und schießt, erlegt womöglich eine Ente ohne Jagdzeit.
Weiteres Federwild in Bayern
Wie Bergente gehören diese Arten zum Federwild. Auch für sie gelten in Bayern eigene Jagdzeiten.
Häufige Fragen zu Bergente in Bayern
Was bedeutet Schonzeit bei Bergente?
Schonzeit heißt bei Wild die Zeit, in der eine Art nicht bejagt werden darf. Sie ist das Gegenstück zur Jagdzeit und liegt meist in der Zeit, in der die Tiere Junge bekommen und aufziehen.
Gilt die Jagdzeit für Bergente auch in Wildgehegen?
Nein, die Jagdzeiten gelten für frei lebendes Wild. Für Tiere in einem Gehege gelten die Auflagen der Genehmigung, die das Gehege braucht.
Brauche ich für die Jagd auf Bergente in Bayern einen Jagdschein?
Ja, wer in Bayern Bergente bejagen will, braucht einen gültigen Jagdschein. Dazu kommt die Erlaubnis, in einem bestimmten Revier zu jagen, etwa als Pächter oder mit einem Begehungsschein.
Gilt für Bergente ein Abschussplan?
Nein, einen Abschussplan schreibt das Bundesjagdgesetz nur für Schalenwild außer Schwarzwild sowie für Auerwild, Birkwild und Rackelwild vor. Bergente gehört nicht dazu. Die Länder dürfen vom Bundesjagdgesetz abweichen und regeln das in ihrem Jagdgesetz.
Gilt der Schutz der Elterntiere bei Bergente auch in der Jagdzeit?
Ja, Elterntiere, die noch Junge versorgen, dürfen auch in der Jagdzeit nicht bejagt werden. Der Schutz gilt, bis die Jungtiere selbstständig sind.
Rechtlich bindend ist allein die amtliche Jagdzeitenregelung von Bayern, dazu kommen die Bedingungen Ihres Reviers.